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   KG, 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10)   

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https://dejure.org/2010,29714
KG, 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) (https://dejure.org/2010,29714)
KG, Entscheidung vom 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) (https://dejure.org/2010,29714)
KG, Entscheidung vom 01. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) (https://dejure.org/2010,29714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Zeitablauf, Auswirkungen

  • verkehrslexikon.de

    Zum fehlerhaften Wegfall der Sperrfristanordnung nach längerem Rechtsmittelverfahren in der Berufungsinstanz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund bloßen Zeitablaufs während des Berufungsverfahrens oder Revisionsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund bloßen Zeitablaufs während des Berufungsverfahrens oder Revisionsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - langes Rechtsmittelverfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug abwenden: durch Teilnahme an Nachschulungen und Seminaren !

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug abwenden durch Teilnahme an Nachschulungen und Seminaren!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug abwenden durch Teilnahme an Nachschulungen und Seminaren

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99

    Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10
    Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll [vgl. OLG Düsseldorf VRS 97, 124ff.], bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist.
  • KG, 10.07.1980 - 3 Ss 103/80
    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10
    Der charakterliche Mangel wird kraft Gesetzes vermutet und von einer Entziehung kann nur abgesehen werden, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem durch die Tat indizierten Eignungsmangel entgegenstehen [vgl. OLG Düsseldorf, VRS 74, 259; KG VRS 60, 109].
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87

    Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10
    Der charakterliche Mangel wird kraft Gesetzes vermutet und von einer Entziehung kann nur abgesehen werden, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem durch die Tat indizierten Eignungsmangel entgegenstehen [vgl. OLG Düsseldorf, VRS 74, 259; KG VRS 60, 109].
  • KG, 15.07.1998 - 1 Ss 145/98
    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10
    Eine isolierte Anfechtung des Maßregelausspruches ist unwirksam, wenn die Erwägungen zum Strafausspruch mit jenem in einem so engen inneren Zusammenhang stehen, dass der Angriff des einen auch die andere Entscheidung erfasst [vgl. KG, Beschluss vom 15. Juli 1998 -(3) 1 Ss 145/98 (63/98)- bei [...], Rdn. 4].
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn es um die Frage der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (vgl. KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rn. 28).

    Solche die Regelvermutung widerlegende Umstände sind positiv festzustellen (vgl. KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 3; vorgen.

    Allein der vom Amtsgericht herangezogene Umstand, dass der Angeklagte - seinen vom Amtsgericht nicht überprüften Angaben zufolge - zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung seit fast acht Monaten kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt haben soll, und ihm zu diesem Zeitpunkt die Fahrerlaubnis seit fast fünf Monaten entzogen war, reicht zur Widerlegung der Regelvermutung nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 37; KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 46).

  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Dem stehen die Entscheidungen des Senates (Urteile vom 12. Dezember 2021 a.a.O., vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris) nicht entgegen.
  • KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21

    Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn es um die Frage der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (Senat, Urteil vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; Schmitt a. a. O., § 318 Rn. 28; Fischer, StGB 68. Aufl., § 69 Rn. 56).

    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt ein Absehen von der Maßregel indes nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, juris), bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass die Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).

  • KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21

    Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn es um die Frage der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (Senat, Urteil vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; Schmitt a. a. O., § 318 Rn. 28; Fischer, StGB 68. Aufl., § 69 Rn. 56).

    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt ein Absehen von der Maßregel indes nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, juris), bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass die Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Wenngleich die verstrichene Zeit nicht zwingend einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; OLG Koblenz DAR 2008, 47), legen die dargelegten Umstände nach Einschätzung des Senats nahe, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2013, 160 und Beschluss vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14 -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Wenngleich die verstrichene Zeit nicht zwingend einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; OLG Koblenz DAR 2008, 47), legen die dargelegten Umstände nach Einschätzung des Senats nahe, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2013, 160 und Beschluss vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21

    Sittliche und geistige Reife eines heranwachsenden Täters Pflicht zur

    Allein der Umstand, dass der Führerschein des Angeklagten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung seit ungefähr 15 Monaten beschlagnahmt war, reicht zur Widerlegung der Regelvermutung nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 37; KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 46).
  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Dem stehen die Entscheidungen des Senates (Urteile vom 12. Dezember 2021 a.a.O., vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris) nicht entgegen.
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