Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 240 StGB
Nötigung: Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern - Telemedicus
Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern
- Telemedicus
Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern
- opinioiuris.de
Internetdemonstration
- Judicialis
StGB § 240
- libertad.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240
Online-Demo; Internetdemonstration; Demonstration; Internet; Nötigung; Gewalt; Drohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- heise.de (Pressebericht, 01.06.2006)
Online-Demonstration ist keine Gewalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung der Aufforderung zur Blockade der Internet-Seite eines Unternehmens im Rahmen einer so genannten Online-Demonstration mittels massenhaften Zugriffes auf die Internet-Seite als Anstiftung zu einer Nötigung; Auslegung und Verständnis des Begriffes der Gewalt im ...
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Internetblockade - Online-Demonstration keine Nötigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist keine Nötigung
- libertad.de (Kurzinformation)
Urteil gegen Libertad! aufgeheoben / Angeklagter wird freigesprochen
- beck.de (Leitsatz)
Strafbarkeit einer «Online-Demo»
- beck.de (Kurzinformation)
Onlinedemonstration ist keine Gewalt
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Internet-Demonstration ist keine Gewalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit einer Internet-Demonstration
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist keine Nötigung
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine Aufforderung zur Begehung von Straftaten durch Aufruf zur Internetdemonstration
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufruf zur Internetdemonstration ist kein Straftatbestand - Aufforderung nötigt oder bedroht niemanden
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Internetdemonstration
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
- OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Papierfundstellen
- StV 2007, 244
- MMR 2006, 547
- ZUM 2006, 749
- ZUM 2007, 285
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Bereits im Ansatz verfehlt ist insoweit die Argumentation des Amtsgerichts, dass der Zwang als körperlich empfunden wird, dem das Opfer gar nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (so jedoch OLG Köln, NJW 1996, 472 f).Von der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde auf der Grundlage dieser Judikatur in derartigen Fällen Gewalt zum Teil verneint (OLG Köln StV 96, 266; OLG Neustadt MDR 57, 309; BayObLG NJW 59, 496) und teilweise bejaht (OLG Köln MDR 59, 233;OLG Karlsruhe MDR 59, 233; OLG Hamm NJW 83, 1505; OLG Köln NJW 96, 472).
- RG, 09.04.1890 - 707/90
Kann Gewalt im Sinne des §. 240 St.G.B.'s gegen jemand verübt werden, der zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Das Reichsgericht hat dazu ausgeführt, dass die Gewalt physisch empfunden werden müsse, um als gegen die Person gerichtet anerkannt zu werden (RGSt 20, 354, 356).Die Herbeiführung eines solchen Zustandes sei bei jedem Diebstahl und in verschiedensten anderen Vergehen annehmbar, ohne dass es vom Gesetzgeber bezweckt gewesen wäre, dabei die Strafbestimmung des § 240 StGB mit in Betracht ziehen zu lassen, wie sich schon aus dem Wortlaut ergebe (RGSt 20, 354, 355).
- OLG Koblenz, 02.03.1993 - 3 Ss 13/93
Empfindliches Übel; Drohung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Die vom Amtsgericht zitierte Rechtsprechung, wonach von einer konkludenten Drohung dann auszugehen ist, wenn die Wirkung des zugefügten Übels auf den Genötigten fortdauern soll und gerade die Furcht vor der Fortdauer geeignet ist, den Genötigten zu dem vom Täter gewollten Handeln zu veranlassen und dadurch das Übel abzuwenden (vgl. OLG Koblenz NJW 1993, 1808, 1809) ist nicht einschlägig.
- OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85
Ordnungswidrigkeit; Verjährungsfrist; Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
An die Stelle dieser Frist tritt nicht die für die angeklagte, aber nicht erwiesene Straftat geltende Verjährungsfrist (OLG Köln VRS 70, 27). - OLG Hamm, 28.03.1977 - 4 Ss 5/77
- BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95
Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Von der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde auf der Grundlage dieser Judikatur in derartigen Fällen Gewalt zum Teil verneint (OLG Köln StV 96, 266; OLG Neustadt MDR 57, 309; BayObLG NJW 59, 496) und teilweise bejaht (OLG Köln MDR 59, 233;OLG Karlsruhe MDR 59, 233; OLG Hamm NJW 83, 1505; OLG Köln NJW 96, 472). - OLG Hamm, 16.03.1983 - 2 Ss 2026/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Von der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde auf der Grundlage dieser Judikatur in derartigen Fällen Gewalt zum Teil verneint (OLG Köln StV 96, 266; OLG Neustadt MDR 57, 309; BayObLG NJW 59, 496) und teilweise bejaht (OLG Köln MDR 59, 233;OLG Karlsruhe MDR 59, 233; OLG Hamm NJW 83, 1505; OLG Köln NJW 96, 472). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Selbst wenn es zutreffen sollte, dass mit der weiten Auslegung der Norm erfasste Verhalten ähnlich strafwürdig seien wie das ihr unzweifelhaft unterfallende, bleibe es Sache des Gesetzgebers, die Strafbarkeitslücken zu schließen (BVerfGE 91, 1, 16ff.). - RG, 01.12.1882 - 2705/82
1. Wird die Nötigung mittels Gewalt dadurch ausgeschlossen, daß der Genötigte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Auf dieser Grundlage hat das Reichsgericht (RGSt 7, 269, 271) Gewalt bejaht, wenn durch die Einwirkung auf eine Wohnung deren Integrität in einer Weise verletzt worden sei, dass sie mehr oder weniger aufgehört habe, als solche zu existieren.