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OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Beweis
Papierfundstellen
- StV 2006, 517
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05
Die Vorschrift des § 252 StPO schließt es aus, die frühere Aussage des Zeugnisverweigerungsberechtigten durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung einzuführen und anschließend zu verwerten (BGHSt 2, 99, 104, 108 f.). - BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80
Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des …
Auszug aus OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05
Entscheidend ist, dass der Angehörige des Angeklagten von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des (nunmehrigen) Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist und seine Angaben nicht von sich aus (¿aus freien Stücken¿; s. BGHSt 29, 230, 232), sondern auf gezielte Befragung des ihn eigens zu diesem Zweck aufsuchenden Polizeibeamten hin getätigt hat. - BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen …
Auszug aus OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05
Dieses Verwertungsverbot besteht nicht erst nach erfolgter Zeugnisverweigerung, sondern auch und solange, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; BayObLG DAR 2005, 457, 458). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
Auszug aus OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05
Dieses Verwertungsverbot besteht nicht erst nach erfolgter Zeugnisverweigerung, sondern auch und solange, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; BayObLG DAR 2005, 457, 458).
- OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
Strafurteilsinhalt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei "Aussage gegen …
In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -). - OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten …
In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.