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   OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09   

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https://dejure.org/2009,23794
OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09 (https://dejure.org/2009,23794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2009 - 1 Ss 348/09 (https://dejure.org/2009,23794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2009 - 1 Ss 348/09 (https://dejure.org/2009,23794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 StGB, § 29 BtMG
    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz; Strafzumessung bei spezifischer Gefährlichkeit von Drogen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Wertung der Gefährlichkeit eines Betäubungsmittels bei Besitz zum Eigenkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 46
    Unzulässigkeit der Wertung der Gefährlichkeit eines Betäubungsmittels bei Besitz zum Eigenkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00

    Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren wollte, hätte er damit allenfalls sich selbst schaden können (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - Az. 1 Ss 277/05; BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599).

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren will, kann er damit allenfalls sich selbst schaden (vgl. BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 1 Ss 277/05).

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 419/97

    § 29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Strafzumessungsregel und nicht als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren wollte, hätte er damit allenfalls sich selbst schaden können (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - Az. 1 Ss 277/05; BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599).

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren will, kann er damit allenfalls sich selbst schaden (vgl. BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 1 Ss 277/05).

  • OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05

    Verfahren, Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren wollte, hätte er damit allenfalls sich selbst schaden können (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - Az. 1 Ss 277/05; BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599).

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren will, kann er damit allenfalls sich selbst schaden (vgl. BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 1 Ss 277/05).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile herausgegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (vgl. BGHSt 30, 340 ff.).
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Ein minder schwerer Fall erfordert jedoch eine Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte, wonach das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweichen muss, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2009, Az. 3 StR 122/09; NStZ-RR 2004, 80; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 Ss 204/09).
  • KG, 23.09.2001 - Ss 198/01

    Strafbarkeit der Nichtbeachtung einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 267 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O., § 267 Rdnr. 10; KG NStZ-RR 2002, 220), doch muss das Urteil Ausführungen über den Vorsatz enthalten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandserfordernisses fraglich erscheint (vgl. BGHSt 5, 143; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O.) und es nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden kann.
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 267 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O., § 267 Rdnr. 10; KG NStZ-RR 2002, 220), doch muss das Urteil Ausführungen über den Vorsatz enthalten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandserfordernisses fraglich erscheint (vgl. BGHSt 5, 143; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O.) und es nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden kann.
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Ein minder schwerer Fall erfordert jedoch eine Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte, wonach das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweichen muss, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2009, Az. 3 StR 122/09; NStZ-RR 2004, 80; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 Ss 204/09).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03

    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Ein minder schwerer Fall erfordert jedoch eine Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte, wonach das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweichen muss, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2009, Az. 3 StR 122/09; NStZ-RR 2004, 80; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 Ss 204/09).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09
    Dabei ist die Wertung des Tatrichters für das Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 133).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

  • OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 3 Ss 562/89
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Selbst wenn sich der Vorsatz der Angeklagten auch für diese Sorten auf 0, 1 % THC erstreckt haben sollte, würde der objektiv niedrigere Gehalt die Annahme eines entsprechenden Schuldumfangs hindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2009 - 1 Ss 348/09 Rn. 10).
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