Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 09.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05   

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https://dejure.org/2005,12948
OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,12948)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,12948)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,12948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung als ausreichend für das Ausbleiben des Betroffenen im Termin ; Bestehen von Zweifeln an der Aussagekraft eines Attestes

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2 S. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 33 Abs. 3 Satz 2; ; OWiG § 33 Abs. 3 Satz 4; ; OWiG § 32 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Nichtanerkennung eines fachärztlichen Attests als genügende Entschuldigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 23.02.2005 - 1 Ss 47/05

    Zulassung, Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05
    Die mit Schriftsatz vom 8. November 2005 erhobene Rüge genügt den Anforderungen gemäß § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 17. März 2005 - 1 Ss 47/05) und ist zulässig.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05
    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (Senatsbeschluss vom 21. Juli 1998 - 1 Ss 167/98; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen

    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (Senat, Beschluss vom 7. April 2005, Az. 1 Ss 40/05, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 20.08.2021 - 21 Ss OWi 102/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an eine

    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.04.2005 - 1 Ss 40/05 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 4 Ss OWi 873/08

    Verwerfungsurteil; unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung;

    Vielmehr ist der Tatrichter nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung in den Fällen, in denen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben vorliegen, von Amts wegen im Wege des Freibeweises gehalten, den Sachverhalt durch geeignete Maßnahmen, etwa durch Nachfragen beim behandelnden Arzt, aufzuklären (vgl. OLG Hamm StraFo 2008, 386; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2006, 313; OLG Zweibrücken, ZfSch 2006, 233; OLG Bremen, NZV 2002, 195).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. April 2005 - 1 Ss 40/05 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 173/20

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Prüfung der

    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az. 1 Owi 2 SsBs 84/17; Beschluss vom 7. April 2005, Az. 1 Ss 40/05, m.w.N., zitiert nach juris).
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   OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36072
OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,36072)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.08.2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,36072)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. August 2005 - 1 Ss 40/05 (https://dejure.org/2005,36072)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ss 128/05

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05
    Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05
    Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).
  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05
    Vor der Frage nach den rechtlichen Konsequenzen eines Geständnisses muss er sich aber Klarheit verschaffen, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (BGH a.a.O., S. 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, Az.: 1 Ss 27/04).
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

    Die Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug, der sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.11.2006, 1 Ss 269/06, vom 08.05.2006, 1 Ss 60/06 und vom 09.08.2005, 1 Ss 40/05).
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