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   OLG Oldenburg, 08.05.2009 - 1 Ss 46/09   

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https://dejure.org/2009,1753
OLG Oldenburg, 08.05.2009 - 1 Ss 46/09 (https://dejure.org/2009,1753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 1 Ss 46/09 (https://dejure.org/2009,1753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 1 Ss 46/09 (https://dejure.org/2009,1753)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zum "Upload-Vorsatz" des Nutzers einer Internet-Tauschbörse - Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms ableiten.

  • openjur.de

    § 184a StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zugänglichmachen von gewaltpornographischen Dateien durch Nutzung einer Internet-Tauschbörse

  • webshoprecht.de

    Unwiderlegt fehlender Vorsatz eines Tauschbörsenbenutzers hinsichtlich der Freigabe der Dateien

  • JurPC

    StGB § 184 a Nr. 2
    Zur Kenntnis vom "Upload" beim Filesharing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugänglichmachen von gewaltpornographischen Dateien durch Nutzung einer Internet-Tauschbörse

  • kanzlei.biz

    Unbewusster Austausch

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des "Upload-Vorsatzes" eines Filesharers

  • Judicialis

    StGB § 184 a Nr. 2

  • kanzlei.biz

    Unbewusster Austausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184a Nr. 2
    Zugänglichmachen von gewaltpornographischen Dateien durch Nutzung einer Internet-Tauschbörse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 184a StGB
    Filesharer mangels Vorsatzes nicht wegen Zugänglichmachung von Gewaltpornografie strafbar

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    § 184a StGB
    Die Teilnahme an einer Tauschbörse beinhaltet nicht automatisch den "Upload-Vorsatz" des Users

  • heise.de (Pressebericht)

    Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2009)

    Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die subjektive Seite der Internet-Tauschbörsen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzer von P2P-Tauschbörse muss nicht sämtliche Funktionen kennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse begründet nicht die Kenntnis aller Funktionen

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Filesharing / P2P

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 93
  • StV 2009, 469
  • MMR 2009, 547
  • MIR 2009, Dok. 125
  • K&R 2009, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12

    Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung

    Die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände müssen deshalb in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass es dem Revisionsgericht möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - (4) 1 Ss 46/09 (126/09) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 337 Rdn. 34, jeweils m.w.Nachw.).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - (4) 1 Ss 46/09 (126/09) - m.w.Nachw.).

  • KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels;

    Die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände müssen deshalb in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass es dem Revisionsgericht möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - [4] 1 Ss 46/09 [126/09] - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 337 Rdn. 34, jeweils m.w.Nachw.); dabei ist zu berücksichtigen, dass § 54 Abs. 1 JGG eine gegenüber § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO erweiterte Begründungspflicht enthält.
  • KG, 28.08.2012 - 4 Ws 71/12

    Revision in Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Angeklagten bei

    Daraus folgt, dass gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO auch die für die Bemessung der Tagessatzhöhe wesentlichen Umstände so vollständig wiedergegeben sein müssen, dass es möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - (4) 1 Ss 46/09 (126/09) - m.w.Nachw.; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 337 Rdn. 34 ).
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