Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.11.1982

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   OLG Koblenz, 02.11.1982 - 1 Ss 495/82   

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https://dejure.org/1982,12249
OLG Koblenz, 02.11.1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,12249)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.11.1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,12249)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. November 1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,12249)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 1. April 1982 - 102 Js 7428/80 - 5 Ns - und der Beschluß des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. November 1982 - 1 Ss 495/82 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
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   OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82   

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https://dejure.org/1982,3545
OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,3545)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,3545)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 1982 - 1 Ss 495/82 (https://dejure.org/1982,3545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Zudem war der Beweisantrag nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Antrag auf Freisprechung oder sonst im Rahmen der Schlußausführungen gestellt, so daß auch deswegen seine Behandlung als Hilfsbeweisantrag nicht gerechtfertigt war (vgl. OLG Hamm GA 72, 59 m.w.N.; BGH NJW 68, 1339 = BGHSt 22, 124).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Der Mangel, der in der fehlenden Bekanntgabe der Ablehnungsgründe noch in der Hauptverhandlung besteht, kann durch die ablehnende Bescheidung in den Urteilsgründen nicht geheilt werden, auch wenn die Ablehnung nach § 244 Abs. 3, 5 StPO nicht zu beanstanden gewesen wäre; denn ein solches Verfahren nimmt dem Antragsteller die Möglichkeit, sein weiteres Prozeßverhalten entsprechend den Ablehnungsgründen einzurichten (BGHSt 19, 24 = NJW 63, 1788; BGH NJW 51, 368; Gollwitzer a.a.O. Rn. 120, 142; KMR-Paulus a.a.O. Rn. 408 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.05.1972 - Ss 75/72
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Wegen der Schwere der Tat, die sich hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung richtet (vgl. SenE NJW 72, 1432; Laufhütte in KK, § 140 StPO Rn. 21 m.w.N.), war die Mitwirkung eines Verteidigers nicht geboten, da nach Lage der Sache lediglich eine Geldstrafe in Betracht kam.
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Soweit der Verteidiger ferner die Vernehmung der Zeugin S. dazu beantragt hat, daß der Angeklagte "am 19.5.1980 bzw. 20.5.1980 nicht einen roten sondern einen weißen Pullover getragen hat", gibt dies Anlaß, auf folgendes hinzuweisen: Ein Beweisantrag setzt das Verlangen eines Verfahrensbeteiligten voraus, daß zum Nachweis einer bestimmten Tatsache (durch Gebrauch eines bestimmten Beweismittels) Beweis erhoben wird und die Tatsache die Grundlage des Sachurteils betrifft (BGHSt 6, 128, 129; Herdegen a.a.O. Rn. 48; Gollwitzer a.a.O. Rn. 72 f.; KMR-Paulus a.a.O. Rn. 371), wobei eine bestimmte Beweistatsache lediglich behauptet zu sein braucht.
  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Auf diesem Mangel kann das Urteil auch beruhen (s. BGH bei Dallinger MDR 71, 18; Herdegen a.a.O. Rn. 69).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Vielmehr obliegt es grundsätzlich dem Gericht (§ 244 Abs. 2 StPO), durch Befragung des Antragstellers zu klären, ob er den Inhalt des Antrages klarstellen oder die Beweisbehauptung in tatsächlicher Hinsicht ergänzen kann (RG JW 28, 2988 Nr. 24 u. JW 32, 3102 Nr. 55; BGH NJW 59, 396 und GA 60, 315; OLG Celle GA 62, 216, 217; Herdegen a.a.O. Rn. 50; Gollwitzer a.a.O. Rn. 93; KMR-Paulus a.a.O. Rn. 371).
  • RG, 11.12.1880 - 2553/80

    1. Müssen an dem Termine zur Urteilsverkündung dieselben Richter teilnehmen,

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 495/82
    Allein der Umstand, daß ein Beweisantrag noch nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt wird, genügt nicht für die Annahme, daß über ihn nach dem Willen des Antragstellers erst im Zusammenhang mit der Urteilsfindung entschieden werden soll, zumal Hauptbeweisanträge bis zur Urteilsverkündung gestellt werden können (KG JR 54, 192; RGSt 3, 116, 117; RG JW 1912, 946; Herdegen a.a.O. Rn. 52; KMR-Paulus, 7. Aufl., § 244 StPO Rn. 408).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Ablehnung des Beweisantrags mit der Begründung, er sei nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt worden, verstieß gegen den fundamentalen Grundsatz, dass Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden können (BGHST 16, 389, 391; 21, 118, 123; NStZ 1981, 311 und 1982, 41; SenE VRS 64, 279, 280; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Seite 387; Herdegen in KK, StPO, 2. Aufl., § 246 RNr. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 244 RNr. 33 und § 246 RNr. 1).
  • KG, 27.01.2015 - 161 Ss 186/14

    Zu den Anforderungen an die Annahme einer "ins Blaue hinein" aufgestellten

    Solche in den Urteilsgründen nachgeschobenen Erwägungen können einen Begründungsmangel schon deshalb nicht heilen, weil dem Angeklagten sonst die Gelegenheit genommen wäre, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Verfahrensrechte in der Hauptverhandlung nach der neuen Begründung zu richten (vgl. BGH StV 2010, 557; 1990, 246; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - [4] 1 Ss 197/04 [135/04] - OLG Köln VRS 64, 279, 280; Meyer-Goßner aaO, Rn. 43a).
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