Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führen eines Fahrzeugs nach Einnahme von Betäubungsmitteln; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; Zur relativen Fahruntüchtigkeit; Anforderungen an die ärztliche Untersuchung der Fahruntüchtigkeit
- Judicialis
StGB § 316 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316 Abs. 1
Strafrecht, Verkehrsrecht, Gerichtstyp - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 03.09.2003 - 5517 Js 5428/03
- OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04
Erneut zur (relativen) Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum (Amphetamin) (Bestätigung der Rechtssprechung mit Beschluss des 1. Strafsenats vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03).Bedenken gegen ein solches Ergebnis hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 - geäußert.
- OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter …
Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann. - OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11
Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als …
Die Entscheidung leidet hier an einem Ermessensfehler, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (geringes Gewicht, einfacher Sachverhalt) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, [...], Rn. 10 [Strafverfahren], OLG Braunschweig…, Beschluss vom 17.03.2008, Ss 33/08 , [...], Rn. 12; OLG Braunschweig, Ss (OWiZ) 140/11; OLG Hamm…, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07 , [...], Rn. 14). - OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör; …
Die gebotene Ermessensentscheidung war hier schon deshalb fehlerhaft, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (Bagatellvorwurf u.a.) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung aber keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, juris, Rn.10 [Strafverfahren] OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07, juris, Rn.14). - OLG Oldenburg, 24.06.2014 - 1 Ss 139/14
Ermessensfehlerhafte Ablehnung Terminverlegungsantrag
- LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03 Im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 03.11.1998 hat das OLG Zweibrücken in seinen Beschlüssen vom 27.01.2004 (StV 2004, 322 [= BA 2004, 469]) und vom 27.02.2004 (1 Ss 5/04) darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich problematisch erscheine, allein die verzögerte oder ausbleibende Hell/Dunkel-Adaption der Pupillen mit Fahrunsicherheit im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB gleichzusetzen.