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OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Unterhaltspflichtverletzung, Anforderungen, Feststellungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unterhaltspflichtverletzung: Was muss ins Urteil?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13
Die unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes erforderlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter (vgl. hierzu OLG München NStZ 2009, 212 f, 213 [OLG München 02.09.2008 - 5 St RR 160/08]) fehlen ebenfalls. - OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13
§ 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus, diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende Pflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits (vgl. statt vieler OLG Gelle, 2. Strafsenat, Beschluss vom 19.04.2011 - 32 Ss 37/11 Rn. 10 mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen - bei [...]). - OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13
Allerdings wird der in der Revisionsbegründungsschrift angesprochene, auf der Ansicht des OLG Koblenz beruhende (OLG Koblenz NStZ 2005, 640 [OLG Koblenz 04.04.2005 - 1 Ss 59/05] f) sogenannte Nachholbedarf nicht anzuerkennen sein, weil die Beurteilung der Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum nach Durchschnittssätzen dem Schutzzweck der Norm des § 170 StGB, welcher vorrangig dem Schutz des Unterhaltsberechtigten vor der Gefährdung seines materiellen Lebensbedarfs dient, nicht genügend Rechnung trägt (…OLG Celle, a.a.O., Rn. 23 f, 25 m. w. N.).".