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   OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06   

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https://dejure.org/2007,9645
OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06 (https://dejure.org/2007,9645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2007 - 1 Ss 500/06 (https://dejure.org/2007,9645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06 (https://dejure.org/2007,9645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Tatbestandsmerkmal der "Wiederholung" in § 95 Abs. 1 Nr.7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Verstoß von Ausländern gegen Aufenthaltsbeschränkungen nach dem Ausländergesetz (AuslG) oder dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Zuwiderhandlungen gegen rechtlich ...

  • Judicialis

    AufenthG § 95

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 95
    Ausländer; Aufenthaltsbeschränkung; wiederholter Verstoß; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lünen - 19 Cs 104 Js 231/06
  • OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    Er muss sich - schon aus Gründen des Vertrauensschutzes - auch darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber nachträglich an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (vgl. dazu BVerfGE 25, S. 269, 284; BVerfGE 46, S. 188, 192).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    In der Regel überwiegt in diesen Fällen das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlziel das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer früheren ihn begünstigenden Rechtslage (BVerfGE 30, S. 392, 402 f; 95, S. 64, 86), denn die Notwendigkeit, an Sachverhalte der Vergangenheit anzuknüpfen, ist ein wesentlicher Ausdruck der Neu- und Umgestaltungsaufgabe des demokratischen Gesetzgebers zur Anpassung der Rechtsordnung an veränderte soziale Gegebenheiten (BVerfGE 105, S. 17, 40).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist einer Norm eine tatbestandliche Rückanknüpfung insoweit eigen, als sie den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht (BVerfGE 76, S. 256, 356; 92, S. 277, 343; 97, S. 67, 79).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    Der Angeklagte, dem es auch zweifellos zuzumuten war, sein "Verhalten auf die beschlossene Gesetzeslage einzurichten" (BVerfGE 97, S. 67, 79), hat sich schließlich auch selbst nicht darauf berufen, er habe darauf vertraut, dass die verbotswidrige Fahrt nach Niedersachsen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    In der Regel überwiegt in diesen Fällen das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlziel das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer früheren ihn begünstigenden Rechtslage (BVerfGE 30, S. 392, 402 f; 95, S. 64, 86), denn die Notwendigkeit, an Sachverhalte der Vergangenheit anzuknüpfen, ist ein wesentlicher Ausdruck der Neu- und Umgestaltungsaufgabe des demokratischen Gesetzgebers zur Anpassung der Rechtsordnung an veränderte soziale Gegebenheiten (BVerfGE 105, S. 17, 40).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 689/76

    Verfassungsmäßigkeit der Neubewertung ehemaliger Übertretungen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    Er muss sich - schon aus Gründen des Vertrauensschutzes - auch darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber nachträglich an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (vgl. dazu BVerfGE 25, S. 269, 284; BVerfGE 46, S. 188, 192).
  • OLG Celle, 20.02.1984 - 1 Ss 28/84
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
    Es genügt vielmehr, dass ein "gleichgearteter Verstoß vorangegangen ist, der als Ordnungswidrigkeit hätte geahndet werden können" (OLG Celle NStZ 1984, S. 324; OLG Karlsruhe NStE Nr. 1 zu § 34 AsylVfG).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

    Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174; MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37).
  • OLG Hamm, 12.02.2007 - 2 Ss 6/07

    Aufenthaltsgesetz; Zuwiderhandlung; Straftat; Ordnungswidrigkeit

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine Aufenthaltsbeschränkung im Sinne des § 56 Abs. 1 AsylVfG bzw. des § 61 Abs. 1 AufenthG nicht erfordert, dass die Ahndung eines früheren Verstoßes durch Bußgeldbescheid oder gerichtliche Entscheidung vorausgegangen ist (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; vgl. auch das Urteil des hiesigen 1. Strafsenats vom 31. Januar 2007 in 1 Ss 500/06 OLG Hamm).
  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08

    Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines

    Diese Rechtsauffassung teilt im Ergebnis auch das OLG Hamm im Beschluss vom 31.01.2007 - 1 Ss 500/06 (StRR 2007, 114).
  • OLG Hamm, 21.01.2009 - 3 Ss 476/08

    Rückwirkungsverbot bei vor Rechtsänderung begangener Verstöße gegen

    Der Auffassung des hiesigen 1. Strafsenats in seiner Entscheidung vom 31.01.2007 - 1 Ss 500/06 - (BeckRR 2007 65493) vermochte der Senat aus den oben dargelegten Gründen dagegen nicht zu folgen.
  • KG, 30.04.2013 - 161 Ss 89/13

    Verlängerung gerichtlicher Wartepflicht bei angekündigtem Erscheinen des sich

    Den Urteilsgründen ist auch nicht zu entnehmen, dass der Kammer ein weiteres Zuwarten wegen anstehender weiterer Termine - auch im Interesse anderer Verfahrensbeteiligter - schlechterdings nicht zumutbar gewesen ist (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 500/06 (239/06) - und vom 5. Mai 1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) - [juris]; jeweils m.w.Nachw.).
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