Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.05.1980

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   OLG Zweibrücken, 20.03.1980 - 1 Ss 53/80   

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OLG Zweibrücken, 20.03.1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,2800)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.03.1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,2800)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. März 1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,2800)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Es steht ihm deshalb frei, diesen Strafmilderungsgrund - wie hier - in der Weise zu berücksichtigen, daß er von einer unter Einbeziehung der bereits vollstreckten Strafe gebildeten "fiktiven Gesamtstrafe" ausgeht und diese dann um die vollstreckte Strafe mindert (vgl. OLG Zweibrücken in NJW 1980, 2265).
  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17

    Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Es steht ihm deshalb frei, diesen Strafmilderungsgrund in der Weise zu berücksichtigen, dass er von einer unter Einbeziehung der bereits vollstreckten Strafe gebildeten "fiktiven Gesamtstrafe" ausgeht und diese dann um die vollstreckte Strafe mindert (vgl. OLG Zweibrücken in NJW 1980, 2265).
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   OLG Köln, 21.05.1980 - 1 Ss 53/80   

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https://dejure.org/1980,16391
OLG Köln, 21.05.1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,16391)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,16391)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 1 Ss 53/80 (https://dejure.org/1980,16391)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Nach weiterhin herrschender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (SenR v. 21.05.1980 - 1 Ss 53/80 - = VPS 60, 41; vgl. a. OLG Köln VRS 68, 39 m. w. Nachw.; vgl. weitere Nachw. auch zur Gegenmeinung bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 323 a Rdnr. 5 a; Spendel, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 323 a Rdnr. 151 ff.; Hentschel, Trunkenheit - Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdnr. 293 f.) setzt die Verurteilung wegen eines Vollrausches voraus, dass der Täter sich schuldhaft bis zu einem Grade in einen Rausch versetzt hat, der den Bereich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB sicher erreicht.
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