Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3210
OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99 (https://dejure.org/2000,3210)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2000 - 1 Ss 592/99 (https://dejure.org/2000,3210)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2000 - 1 Ss 592/99 (https://dejure.org/2000,3210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter; Amtsleiter

  • Judicialis

    StGB § 132 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 132 Abs. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99
    Erfasst werden somit auch erfundene Bezeichnungen, die von dem unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnungen verstanden werden können und dies nach Vorstellung und Willen des Trägers auch sollen (vgl. BGHSt 26, 267, 269; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 19).

    Nach alledem wird weder durch den Zusatz "a.D." allein noch in der Zusammenschau aller Bestandteile der geführten Bezeichnung bei einem unvorgebildeten Durchschnittsbürger der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen ehemaligen Beamten handele - was im Übrigen als Hinweis auf eine sogenannte bloße Gruppenzugehörigkeit vom Tatbestand des § 132 a StGB ebenfalls nicht erfasst würde (vgl. BGHSt 26, 267, 269; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 19).

    Erst recht handelt es sich jedoch insoweit nicht um eine Bezeichnung, die einer förmlichen Amtsbezeichnung im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Verwechseln ähnlich ist (vgl. zu den insoweit strengen Anforderungen BGHSt 26, 267, 268 ff.).

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99
    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99
    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • OLG Oldenburg, 05.09.1983 - Ss 316/83
    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99
    Dies ergibt sich aus dem Merkmal "unbefugt", dem im Rahmen des § 132 a StGB die Funktion zukommt, den Tatbestand zu begrenzen (Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 132 a Rdnr. 19), wobei als Kriterium der Schutzzweck der Norm heranzuziehen ist (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1984, 2231, 2232).
  • AG Wuppertal, 19.11.2008 - 21 Ds 176/08

    Voraussetzungen eines Titelmissbrauches i.S.v. § 132a Abs. 1 Nr. 2

    Dies ergibt sich aus dem Merkmal "unbefugt", dem im Rahmen des § 132a StGB die Funktion zukommt, den Tatbestand zu begrenzen, wobei als Kriterium der Schutzzweck der Norm heranzuziehen ist, den Gebrauch bestimmter Titel und Berufsbezeichnungen im Interesse der Allgemeinheit zu schützen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19.04.2000, 1 Ss 592/99, NJW 2000, 2519, 2520).
  • KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06

    Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am

    2 St 125/79">NJW 1979, 2359; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 21; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 132 a Rdnr. 7; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 17; Geppert Jura 1986, 590, 594; a. A. nur Kahle, Der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen - Rechtsgut, Schutzzweck und Anwendungsbereich des § 132a StGB, 1995, S. 104).

    Anerkannt ist, dass § 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594).

    Das OLG Dresden (NJW 2000, 2519) hat das Verhalten eines Angeklagten, der sich in Schreiben an städtische Organe und an das Arbeitsgericht als "städtischer Amtsleiter a.D." ausgegeben hatte, obwohl er Angestellter und nicht Beamter gewesen war u. a. deswegen für straflos erachtet, weil von diesen Adressaten zu erwarten gewesen sei, dass sie ihre Entscheidungen unabhängig davon nach objektiven, am Gesetz orientierten Maßstäben treffen würden.

  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Demgemäß sieht die herrschende Meinung den Zweck des § 132a StGB in erster Linie in dem Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern bestimmter Amtsbezeichnungen anders reagiert und dadurch leichter das Opfer von Hochstaplern wird (BGHSt 36, 277, 279; BGH in GA 1966, 279; BGH NJW 1994, 808; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2223, 2233; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778; Krauß, aaO § 132a Rdn. 2; Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 132a Rdn. 3; Fischer, aaO § 132aRdn. 2, 3; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl., § 132a Rdn. 1).
  • VG Berlin, 04.09.2012 - 3 L 216.12

    Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon

    Bei der Frage, ob von einer Einrichtung vergebene Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich sind, ist angesichts des Schutzzweckes der Norm - die Allgemeinheit, in der Träger akademischer Titel nach wie vor ein erhöhtes Ansehen und damit auch Vertrauen genießen, vor der Verbreitung derartiger verwechslungsgeeigneter Bezeichnungen zu schützen - nicht wie beispielsweise im Marken- oder Wettbewerbsrecht auf den Gesamteindruck eines aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abzustellen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 3. Februar 2005, I ZR 45/03, zit. n. juris), sondern auf denjenigen eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. zu § 132a StGB, der hinsichtlich des genannten Schutzzweckes identisch ist, für den aber, da es sich - anders als bei § 125 BerlHG - nicht um eine Norm des Gefahrenabwehrrechtes, sondern um eine Sanktionsnorm handelt, sogar ein höherer Maßstab anzulegen sein dürfte: Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2010, 4 A 410/09, zit. n. juris, m.w.N.; ebenso die von der Antragstellerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln, Urteil vom 10. August 1999, Ss 293/99, des OLG Dresden, Urteil vom 19. April 2000, 1 Ss 592/99 und des OLG München, Beschluss vom 3. März 2010, 5 St RR (II) 039/10, jew. zit. n. juris, jew. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. September 1965, 5 StR 347/65, GA 1966, 279; vgl. i. Ü. auch den gleichlautenden rechtlichen Hinweis auf dem Internetauftritt der "Miami Life Development Church" unter http://www.doktortitel-kaufen.net/recht/tragen.html).
  • KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08

    Missbrauch von Titeln: Verwendung der Bezeichnung "Ministerialrat" im

    Tatbestandsmäßig i.S.d. § 132 a StGB ist ein Verhalten aber nur dann, wenn die Führung einer Amtsbezeichnung unter Umständen erfolgt, die geeignet sind, einen falschen Eindruck zu erwecken (vgl. von Bubnoff in Leipziger Kommentar, StGB 11. Aufl., § 132 a Rdn. 24; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520), wobei auch der Schutzzweck der Norm heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 31, 61, 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht