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   OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14   

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https://dejure.org/2014,33405
OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14 (https://dejure.org/2014,33405)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.10.2014 - 1 Ss 61/14 (https://dejure.org/2014,33405)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 1 Ss 61/14 (https://dejure.org/2014,33405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; Prüfungsumfang bei der Prognoseentscheidung zur Frage der (wiederholten) Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; Prüfungsumfang bei der Prognoseentscheidung zur Frage der (wiederholten) Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Strafaussetzung zur Bewährung bei Bewährungsversagen

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Bewährungsversagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Strafaussetzung zur Bewährung bei einem mehrfachen Bewährungsversager

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 6
  • NStZ-RR 2015, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08

    Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Rechtsmittelbeschränkung nicht nur auf den Rechtsfolgenausspruch insgesamt, sondern - weiter differenzierend - auch innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung möglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 09.02.2011, Ss 92/10, m. w. N. zur Senatsrechtsprechung, bislang unveröffentlicht; KG, Beschluss vom 01.09.2008, (4) 1 Ss 207/08 (114/08), juris, 2).

    Zwar ist die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 25.04.2012, 5 StR 17/12, m. w. N.; OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteil vom 01.09.2008, (4) 1 Ss 207/08 (114/08), juris, Rn. 5).

    Ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft und mehrfacher Bewährungsversager, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich im Fall einer erneuten Bewährungschance anders als in der Vergangenheit verhalten wird, denn er hat durch seine neuerliche Straffälligkeit gezeigt, dass er nicht willens oder fähig ist, sich frühere Verurteilungen zur Warnung dienen zu lassen (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteile vom 05.10.2007, (4) 1 Ss 307/07 (191/07), juris, Rn. 4 und vom 01.09.2008, a. a. O., juris, Rn. 5).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich und bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG Urteile vom 05.10.2007, a. a. O., Rn 6 und vom 01.09.2008, a. a. O., Rn. 5).

  • KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07

    Strafaussetzung: Anforderungen an die Begründung der erneuten Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft und mehrfacher Bewährungsversager, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich im Fall einer erneuten Bewährungschance anders als in der Vergangenheit verhalten wird, denn er hat durch seine neuerliche Straffälligkeit gezeigt, dass er nicht willens oder fähig ist, sich frühere Verurteilungen zur Warnung dienen zu lassen (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteile vom 05.10.2007, (4) 1 Ss 307/07 (191/07), juris, Rn. 4 und vom 01.09.2008, a. a. O., juris, Rn. 5).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich und bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG Urteile vom 05.10.2007, a. a. O., Rn 6 und vom 01.09.2008, a. a. O., Rn. 5).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Beschränkung nicht zulässig, wenn sich die zugrunde liegenden Erwägungen nicht von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH, Urteil vom 06.04.1982, 4 StR 666/81, juris, Rn. 2 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002, 5 ST RR 224/02, juris, Rn. 5; KG, Urteil vom 10.06.1999, (5) 1 Ss 419/98 (67/98), juris, Rn. 2).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Beschränkung nicht zulässig, wenn sich die zugrunde liegenden Erwägungen nicht von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH, Urteil vom 06.04.1982, 4 StR 666/81, juris, Rn. 2 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002, 5 ST RR 224/02, juris, Rn. 5; KG, Urteil vom 10.06.1999, (5) 1 Ss 419/98 (67/98), juris, Rn. 2).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 17/12

    Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Zwar ist die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 25.04.2012, 5 StR 17/12, m. w. N.; OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteil vom 01.09.2008, (4) 1 Ss 207/08 (114/08), juris, Rn. 5).
  • KG, 10.06.1999 - 1 Ss 419/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Beschränkung nicht zulässig, wenn sich die zugrunde liegenden Erwägungen nicht von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH, Urteil vom 06.04.1982, 4 StR 666/81, juris, Rn. 2 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002, 5 ST RR 224/02, juris, Rn. 5; KG, Urteil vom 10.06.1999, (5) 1 Ss 419/98 (67/98), juris, Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
    Dies ist nach Auffassung des Senats nicht schon dann der Fall, wenn es zu - praktisch kaum je vermeidbaren - Überschneidungen im Prüfungsprogramm kommt, sondern nur dann, wenn bei der Prüfung entstehende Widersprüche zu erwarten sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 09. Februar 2005, II-10/05 - 1 Ss 5/05, juris, Rn. 26. m. w. N.).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Andererseits bedarf es bei einschlägigen und gewichtigen, noch nicht lange zurückliegenden Vorstrafen einer besonders eingehenden Begründung, warum die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe dennoch zur Bewährung ausgesetzt wird (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 19; BayObLG NStZ-RR 2003, 105).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Andererseits bedarf es bei einschlägigen und gewichtigen, noch nicht lange zurückliegenden Vorstrafen einer besonders eingehenden Begründung, warum die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe dennoch zur Bewährung ausgesetzt wird (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 19; BayObLG NStZ-RR 2003, 105).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss ( BGH, Urteil vom 25. April 2012, Az.: 5 StR 17/12 , Rn. 2, m. w. N.; OLG Braunschweig, Urteil vom 24. Oktober 2014, Az.: 1 Ss 61/14 , Rn. 13; KG Berlin, Urteil vom 1. September 2008, Az.: (4) 1 Ss 207/08 (114/08), Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Bewährung, Urteilsgründe, Bindung des Revisionsgerichts

    "Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 25.04.2012, 5 StR 17/12, m. w. N.; OLG Braunschweig, Urteil vom 24.10.2014 1 Ss 61/14, zitiert nach beck-online).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung bei Vorstrafen und Bewährungsversagen;

    "Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 25.04.2012, 5 StR 17/12, m. w. N.; OLG Braunschweig, Urteil vom 24.10.2014 - 1 Ss 61/14, zitiert nach beck-online).
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