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   OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07   

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https://dejure.org/2007,18283
OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freispruch vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung; Anforderungen an die Dokumentation eines den Angeklagten freisprechenden Urteils; Vorliegen eines Revisionsgrundes wegen unzulässiger Bezugnahme des Berufungsurteils auf ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 190 Js 516/05
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 149/00

    Divergenzvorlage; Mangelhafte Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher insoweit auf das angefochtene Urteil verwiesen (vgl. BVerfG NJW 04, 210; BGH NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206).

    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher insoweit auf das angefochtene Urteil verwiesen (vgl. BVerfG NJW 04, 210; BGH NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206).

    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Eine zulässige Bezugnahme auf (nicht rechtskräftige) Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils erforderte jedenfalls, dass durch Mitteilung der Seitenzahl, des Absatzes und der Zeile oder durch eine sonst zweifelsfreie Benennung eindeutig angegeben wird, im welchem Umfang die Darstellung des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2009 - (4) 1 Ss 499/08 (6/09) - m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 - [juris]).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts darf es nicht einfach übernehmen, selbst wenn der Berufungsführer diese nicht angreift (OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 1 AR 518/95 - 4 Ws 76/97 -, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 1973 - RReg 2 St 135/73 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 327 Rn. 3).
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