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   OLG Köln, 22.01.1985 - 1 Ss 782/84   

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https://dejure.org/1985,23190
OLG Köln, 22.01.1985 - 1 Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,23190)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.1985 - 1 Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,23190)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,23190)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich;

    Dies ist nach Bewertung des Senats unabhängig von den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich der Fall, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, insoweit die nähere Definition der Rechtsprechung zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris; ebenso für den Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2017, 2 Ss 24/05 - juris).

    Während etliche bzw. möglicherweise auch eine überwiegende Anzahl von Obergerichten den Begriff der Schrittgeschwindigkeit in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil mit maximal 7 km/h definieren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 Rb 9 Ss 794/17 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 1 Ss (Owi) 86 B/05 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris), wird in anderen obergerichtlichen Entscheidungen auch ein Wert von max.

  • KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 27/20

    Bilden einer Rettungsgasse zur Durchfahrt eines mit eingeschaltetem Martinshorn

    Das OLG Hamm hat den Streitstand in seinem Beschluss vom 28. November 2019 (III-1 RBs 220/19 -, juris) zutreffend wie folgt dargestellt: Während etliche bzw. möglicherweise auch eine überwiegende Anzahl von Obergerichten den Begriff der Schrittgeschwindigkeit in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil mit maximal 7 km/h definieren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 Rb 9 Ss 794/17 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 1 Ss (Owi) 86 B/05 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris), wird in anderen obergerichtlichen Entscheidungen auch ein Wert von max.
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