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   OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94   

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https://dejure.org/1994,4048
OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94 (https://dejure.org/1994,4048)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.1994 - 1 Ss 80/94 (https://dejure.org/1994,4048)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 1 Ss 80/94 (https://dejure.org/1994,4048)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Die Auslegung von schriftlichen (und auch mündlichen) Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist zwar Aufgabe des Tatrichters, so daß der Senat als Revisionsgericht die Strafbarkeit nach § 130 StGB nicht abschließend beurteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93; BGH NStZ 1981, 258 ).

    Es wird dann auch Gelegenheit bestehen, eine Strafbarkeit nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Aufstachelung zum Rassenhaß durch Anschlagen von Schriften zu prüfen (vgl. insoweit BGH NStZ 1981, 258 ).

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht es auch, wenn das Landgericht eine Strafbarkeit nach §§ 130, 131 StGB nach dem Inhalt dieses Aufklebers verneint hat (BGH aa0 sowie NStZ 1994, 140 ; NStZ 1981, 258); das Bundesverfassungsgericht (aa0) hat insoweit nicht Stellung genommen.

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Die Auslegung von schriftlichen (und auch mündlichen) Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist zwar Aufgabe des Tatrichters, so daß der Senat als Revisionsgericht die Strafbarkeit nach § 130 StGB nicht abschließend beurteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93; BGH NStZ 1981, 258 ).

    Den Aufkleber "6 Millionen Alles Lüge" hat das Landgericht zutreffend als Leugnung der geschichtlichen Tatsache des national-sozialistischen Massenmordes an den Juden aufgefaßt; die Verurteilung wegen Beleidigung steht dabei im Einklang mit der auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93; BGHZ 75, 160; BVerfG, Beschluß vom 13. April 1994, 1 BvR 23/94; NJW 1993, 916 ; Dreher/Tröndle aa0, § 185 Rdn. 22); darüber hinaus kommt auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Den Aufkleber "6 Millionen Alles Lüge" hat das Landgericht zutreffend als Leugnung der geschichtlichen Tatsache des national-sozialistischen Massenmordes an den Juden aufgefaßt; die Verurteilung wegen Beleidigung steht dabei im Einklang mit der auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93; BGHZ 75, 160; BVerfG, Beschluß vom 13. April 1994, 1 BvR 23/94; NJW 1993, 916 ; Dreher/Tröndle aa0, § 185 Rdn. 22); darüber hinaus kommt auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93).
  • OLG Hamburg, 18.02.1975 - 2 Ss 299/74

    Volksverhetzung durch rassistischen Leserbrief

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Die Bild- und Textdarstellung des Aufklebers richtet sich gegen die in Deutschland lebenden dunkelhäutigen Menschen und damit gegen einen Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB (vgl. OLG Hamburg NJW 1975, 1088; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 130 Rdn. 4).
  • BVerfG, 09.06.1992 - 1 BvR 824/90

    Juden - Mord - Tötung - Ausschwitz - Beleidigung - Ausschwitz-Lüge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Den Aufkleber "6 Millionen Alles Lüge" hat das Landgericht zutreffend als Leugnung der geschichtlichen Tatsache des national-sozialistischen Massenmordes an den Juden aufgefaßt; die Verurteilung wegen Beleidigung steht dabei im Einklang mit der auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93; BGHZ 75, 160; BVerfG, Beschluß vom 13. April 1994, 1 BvR 23/94; NJW 1993, 916 ; Dreher/Tröndle aa0, § 185 Rdn. 22); darüber hinaus kommt auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Den Aufkleber "6 Millionen Alles Lüge" hat das Landgericht zutreffend als Leugnung der geschichtlichen Tatsache des national-sozialistischen Massenmordes an den Juden aufgefaßt; die Verurteilung wegen Beleidigung steht dabei im Einklang mit der auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93; BGHZ 75, 160; BVerfG, Beschluß vom 13. April 1994, 1 BvR 23/94; NJW 1993, 916 ; Dreher/Tröndle aa0, § 185 Rdn. 22); darüber hinaus kommt auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994, 1 StR 179/93).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 193/93

    Volksverhetzung - Aufstachelung zum Rassenhaß - Qualifizierte Auschwitzlüge -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht es auch, wenn das Landgericht eine Strafbarkeit nach §§ 130, 131 StGB nach dem Inhalt dieses Aufklebers verneint hat (BGH aa0 sowie NStZ 1994, 140 ; NStZ 1981, 258); das Bundesverfassungsgericht (aa0) hat insoweit nicht Stellung genommen.
  • OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09

    Volksverhetzung durch Plakate

    Eine solche Personenmehrheit stellen unstreitig farbige Menschen dar (vgl. PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490 ff.; OLG Hamburg, NJW 1975, 1088 ff; Schönke/Schröder, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09

    Beleidung durch Auslagen

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 3 Ss 391/01

    Volksverhetzung; Angriff gegen die Menschenwürde, Diskriminierung, Öffentlichkeit

    Ein Angriff gegen die Menschenwürde im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt dann vor, wenn die Angehörigen der in Rede stehenden Bevölkerungsgruppe, hier die in Deutschland lebenden dunkelhäutigen Menschen, die einen solchen Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB darstellen (OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490, 491), im Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden.
  • LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als

    Äußerungen, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrücken, genügen dagegen selbst dann nicht, wenn sie zum Beispiel eine fremdenfeindliche Einstellung erkennen lassen ( Schönke/Schröder - Lenckner § 130 StGB Rn 5-7 unter Verweis auf OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490.
  • OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03

    Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (zu vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00

    Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer beispielsweise ausländerfeindlichen Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, S. 490).
  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
    Dies zu beurteilen und unter Berücksichtigung aller festzustellenden bedeutsamen Begleitumstände die Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt auszulegen, ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 101, 102; PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 490, 491).
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