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   OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21   

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https://dejure.org/2021,32372
OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21 (https://dejure.org/2021,32372)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.07.2021 - 1 Ss 86/21 (https://dejure.org/2021,32372)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 1 Ss 86/21 (https://dejure.org/2021,32372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
    Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes stellen regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 224 Abs.1 Nr.2, 2. Alt. StGB dar, wenn sie mit dem Spann gegen das Gesicht des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
    Gefährliche Körperverletzung durch Tritt mit handelsüblichem Turnschuh; Tritt mit Spann ins Gesicht als gefährliche Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Massive Schläge oder Tritte gegen den Kopf sind regelmäßig geeignet, eine hierfür ausreichende Gefährdung zu verursachen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23.07.2004, 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156; Beschluss v. 13.05.2015, 2 StR 488/14, bei juris).

    Den somit bereits durch die Erfüllung eines der in § 224 Abs. 1 StGB beschriebenen Qualifikationsmerkmale zu Recht erfolgten Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss v. 13.05.2015, 2 StR 488/14, Rz. 5, bei juris) stützt das Landgericht zudem zutreffend auch auf die Tatbegehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB).

    Nach den Feststellungen des Landgerichts ist davon auszugehen, dass der Angeklagte den Tritt (zumindest) mit einem festen Turnschuh ausgeführt hat (dies war in dem der o.a. Entscheidung des BGH vom 13. Mai 2015, 2 StR 488/14, zu Grunde liegenden Fall, in dem dieser die Annahme der Qualifikation des § 224 Abs., 1 Nr. 5 StGB bei einem wuchtigen Tritt in das Gesicht des sich nach vorn beugenden Geschädigten nicht beanstandet hat, wohl aber die Annahme von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, offen geblieben: "Lederslipper").

  • BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Dass das Landgericht die Berücksichtigung eines Härteausgleichs nicht näher dargelegt hat, gefährdet den Bestand des Strafausspruches schon deshalb nicht, weil ein Härteausgleich wegen der anderweitigen Gesamtstrafenbildung gar nicht erforderlich war (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2007, 1 StR 276/07, NStZ 2008; BayObLG, Beschluss v. 23.03.1993, 5 St RR 178/92, NJW 1993, 2127).
  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Dass das Landgericht die Berücksichtigung eines Härteausgleichs nicht näher dargelegt hat, gefährdet den Bestand des Strafausspruches schon deshalb nicht, weil ein Härteausgleich wegen der anderweitigen Gesamtstrafenbildung gar nicht erforderlich war (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2007, 1 StR 276/07, NStZ 2008; BayObLG, Beschluss v. 23.03.1993, 5 St RR 178/92, NJW 1993, 2127).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 23. Juni 1999 (3 StR 94/99, bei juris Rz. 4) ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer , einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne dass dies näherer Begründung bedarf.
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Massive Schläge oder Tritte gegen den Kopf sind regelmäßig geeignet, eine hierfür ausreichende Gefährdung zu verursachen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23.07.2004, 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156; Beschluss v. 13.05.2015, 2 StR 488/14, bei juris).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Tritte mit dem beschuhten Fuß und Schläge mit Knüppeln gegen den Kopf und den Oberkörper stellen eine das Leben gefährdende Behandlung dar, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil v. 29.04.2004, 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618).
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08

    gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21
    Insbesondere kommt es angesichts der generellen Eignung derartiger Handlungen, lebensgefährliche Verletzungen herbeizuführen, nicht darauf an, ob die konkret eingetretene Verletzung tatsächlich lebensgefährlich war und sich die mit dem Tritt verbundene Gefahr für den Geschädigten nicht realisiert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 11.06.2008, 2 Ss 60/08, NStZ-RR 2009, 15).
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