Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 07.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11   

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https://dejure.org/2012,35507
OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2012,35507)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.02.2012 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2012,35507)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2012,35507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Gefährliche Körperverletzung: Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes bei Verklebung der Haare des Tatopfers mit einem Teergemisch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriffe des hinterlistigen Überfalls und des Beibringens eines gesundheitsschädlichen Stoffes; Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung nach dem GewSchG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperverletzung; Begriffe des hinterlistigen Überfalls und des Beibringens eines gesundheitsschädlichen Stoffes; Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung nach dem GewSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11
    Bei der Anwendung des gesundheitsgefährdenden Stoffes "von außen" erfordert ein "Einbringen" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB allerdings, dass die Schwere der hierdurch verursachten Gefahr für die Zerstörung der Gesundheit derjenigen bei "innerlicher" Anwendung gleichkommt (BGH NJW 1960, 2254).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11
    Voraussetzung hierfür war vor dem Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 (die zu vollstreckende Entscheidung erging unter dem 27. April 2009) im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 936 i. V. m. § 922 Abs. 2 ZPO die Zustellung der Entscheidung an den Angeklagten im Parteibetrieb, die nicht durch andere Formen der Bekanntgabe ersetzt werden kann (BGHSt 51, 257).
  • BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04

    Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11
    Hierzu muss der Täter dem Opfer jedoch nicht offen entgegengetreten und ihm Friedfertigkeit vortäuschen (BGH, Beschluss vom 17.06.2004, NStZ 2005, 40 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Dafür kann ein äußerlicher Kontakt ausreichend sein, sofern die Schwere der möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen eingeführten Stoff gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83, BGHSt 32, 130, 132 f.; Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851; Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 115 (jeweils zu § 229 StGB aF); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11, NStZ-RR 2012, 371, 372 (Ls); OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09, NStZ-RR 2009, 337, 338; Engländer in: Matt/ Renzikowski, StGB, § 224 Rn. 4; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 2d; Hardtung in: MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 10 f. mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.11.2011 - 1 Ss 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5731
OLG Jena, 07.11.2011 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2011,5731)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.11.2011 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2011,5731)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. November 2011 - 1 Ss 90/11 (https://dejure.org/2011,5731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Untersuchungserfolges im Sinne des § 81a Abs. 2 StPO wegen bevorstehender notärztlicher Versorgung des verletzten alkoholisierten Fahrzeugführers

  • blutalkohol PDF, S. 63
  • Justiz Thüringen

    § 81a Abs 2 StPO, § 261 StPO
    Trunkenheit im Verkehr: Polizeiliche Anordnung der Blutentnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a; StPO § 261
    Gefährdung des Untersuchungserfolges im Sinne des § 81a Abs. 2 StPO wegen bevorstehender notärztlicher Versorgung des verletzten alkoholisierten Fahrzeugführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2011 - 1 Ss 90/11
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2011 - 1 Ss 90/11
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2011 - 1 Ss 90/11
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).
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