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   OLG Jena, 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11   

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https://dejure.org/2011,10739
OLG Jena, 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Ordnungswidrigkeiten, Identitätsgutachten, anthropologisches, Sachverständigengutachten, Darstellung, Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Fahreridentifizierung

  • Justiz Thüringen

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines anthropologischen Identitätsgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Fahreridentifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten, Identitätsgutachten, anthropologisches, Sachverständigengutachten, Darstellung, Urteilsgründe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein nicht auf einem standardisierten Verfahren fußendes Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (siehe BGH, Urteil vom 20.3.1991, 2 StR 610/90, NStZ 1991, 596; Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 20).

    Liegt der abschließenden Aussage des anthropologischen Identitätsgutachtens eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde, verlangt der Bundesgerichtshof Angaben im Urteil dazu, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt, damit beurteilt werden kann, ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107; BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

    Zum Beweiswert der durch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung ermittelten Wahrscheinlichkeitszahlen merkt der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang allerdings an, dass diese Wahrscheinlichkeitszahlen in der Regel nur als Anhaltswerte verstanden werden dürfen, weil die ihnen zugrunde liegenden Häufigkeiten - sowohl hinsichtlich der Merkmalsdefinition als auch der Bevölkerungsabgrenzung - nur geschätzt werden können (BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Anders als bei Gutachten zur Blutalkoholanalyse oder zur Bestimmung von Blutgruppen handelt es sich deshalb um kein standardisiertes Verfahren (so BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107).

    Liegt der abschließenden Aussage des anthropologischen Identitätsgutachtens eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde, verlangt der Bundesgerichtshof Angaben im Urteil dazu, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt, damit beurteilt werden kann, ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107; BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

  • OLG Jena, 24.03.2006 - Ss 57/06
    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ss 57/06

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; anthropolisches

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08

    Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein nicht auf einem standardisierten Verfahren fußendes Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (siehe BGH, Urteil vom 20.3.1991, 2 StR 610/90, NStZ 1991, 596; Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 20).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Aufgrund dieser "weichen" Kriterien ist die Abschätzung der Beweiswertigkeit nach der persönlichen Erfahrung eines Sachverständigen subjektiv; graduelle Abweichungen sind zwischen verschiedenen Sachverständigen möglich (so BGH, Urteil vom 15.2.2005, 1 StR 91/4, NStZ 2005, 458, 459).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
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