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   OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01   

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https://dejure.org/2001,20792
OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01 (https://dejure.org/2001,20792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01 (https://dejure.org/2001,20792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 1 Ss OWi 362/01 (https://dejure.org/2001,20792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Rotlichtverstoß: Kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01
    Auch nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung vom 4. Juli 1989 (Bundesgesetz Bl. I Seite 1305 i.V.m. Seite 1447) ist § 25 StVG die alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (BGHSt 38, 125, 127).
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01
    Gemäß OLG Hamm, NZV 1995, 82, ist dann von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffen grundsätzlich gewillt war, sich den Verkehrsvorschriften entsprechend zu verhalten und der Rotlichtverstoß auf eine Augenblickversagen zurückzuführen ist.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01
    Eine grobe Pflichtverletzung kann ihm deshalb nur dann vorgehalten werden, wenn seine wegen ihrer Gefährlichkeit objektiv schwerwiegendere Zuwiderhandlung subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurück geht (BVerfG DAR 96, 196).
  • OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01
    Liegen aber danach die gemäß § 25 StVG erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes nicht vor, so kommt auch eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht, auch wenn die Zuwiderhandlung objektiv schwerwiegend war (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 OLG Hamm; OLG Jena, DAR 95, 209; Hentschel, NZV 97, 527).
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