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   OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03   

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OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 (https://dejure.org/2003,20205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 (https://dejure.org/2003,20205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 1 Ss OWi 632/03 (https://dejure.org/2003,20205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 94 OWi 1761/03
  • OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.02.2000 - 1 Ss OWi 144/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Grundlage der Verurteilung,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03
    Hiernach hat der Tatrichter in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den von der gemessenen Geschwindigkeit in Abzug gebrachten Toleranzwert anzugeben (BGH NJW 1993, 3081, 3083; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 Ss OWi 144/00 -).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03
    Hiernach hat der Tatrichter in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den von der gemessenen Geschwindigkeit in Abzug gebrachten Toleranzwert anzugeben (BGH NJW 1993, 3081, 3083; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 Ss OWi 144/00 -).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen, Augenblicksversagen;

    Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3083; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 Ss OWi 632/03 -).
  • OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; standardisiertes Messverfahren;

    Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewendete Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05 - und vom 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 -).
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