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   OLG Hamm, 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98   

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OLG Hamm, 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,15340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,15340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,15340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Vielmehr sind schon die gesetzlichen Voraussetzungen für die - bei ihrem Vorliegen in das Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellte - Anordnungen nicht gegeben (BGH, NJW 1997, 3252).

    Dementsprechend kann auch eine i.S.d. Regelbeispiele des § 2 Abs. 1 BKatV tatbestandsmäßige Handlung nicht mit einem Fahrverbot geahndet werden, wenn als Ergebnis der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine grobe Pflichtverletzung - sei es in objektiver oder in subjektiver Hinsicht - ausscheidet (BGH, NJW 1997, 3252).

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (NJW 1997, 3252) in einem obiter dictum ausgeführt, in den Fällen, in denen dem Kraftfahrer nur leichte Fahrlässigkeit zur Last falle, finde das objektive Gewicht seiner Tat in dem erhöhten Bußgeld hinreichend Ausruck.

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist - auch bei Taten, bei denen diese Rechtsfolge nach § 2 Abs. 1 und 2 BKatV in der Regel in Betracht kommt - § 25 Abs. 1 S.1 StVG (BGHSt 38, 125, 127).

    Bei diesen Katalogtaten handelt es sich um Regelbeispiele, deren Verwirklichung das Vorliegen einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers indiziert (BGHSt 38, 125, 134), die aber dieses gesetzliche Merkmal des § 25 Abs. 1 StVG nicht etwa ersetzen oder abändern.

  • OLG Jena, 17.01.1995 - 1 Ss 73/94

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Das Oberlandesgericht Jena hat in seinem Beschluß vom 17. Januar 1995 ausgeführt, da bereits die Voraussetzungen für den Ausspruch eine Fahrverbotes gemäß § 25 StVG nicht vorgelegen hätten, habe es keiner Erhöhung der Geldbuße zum Ausgleich für das Unterbleiben der Nebenfolge bedurft (OLG Jena, DAR 1995, 209).
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   OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98   

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OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 60 (Ls.)
  • NZV 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Rechtfertigt der vermeidbare Verbotsirrtum die Wertung, dass ungeachtet des Vorliegens eines Regelfalls nicht von einem groben Pflichtenverstoß auszugehen ist, scheidet auch eine Kompensation des in Wegfall geratenen Fahrverbots durch Anhebung der Regelgeldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV aus (Festhaltung u.a. an OLG Hamm DAR 1998, 322; OLG Hamm NZV 1999, 92 und OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719).

    d) Wäre hiervon auszugehen, scheidet freilich - nicht anders wie beim Eingreifen der Grundsätze des sog., Augenblicksversagens" und entgegen der vom Amtsgericht offenbar vertretenen Ansicht - auch eine Kompensation durch Anhebung der an sich verwirkten Regelgeldbuße allein auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 BKatV schon begrifflich, nämlich mangels Vorliegens eines als grob anzusehenden Pflichtenverstoßes, aus (OLG Hamm DAR 1998, 322 und NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719; vgl. auch Burhoff [Hrsg.]/ Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 1498, 1742 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    a) Nach allgemeiner Meinung ist auch bei Taten, bei denen ein Fahrverbot nach § 2 Abs. 2 BußgeldKatVO wegen beharrlicher Pflichtverletzung "in der Regel in Betracht kommt", Grundlage für die Anordnung des Fahrverbots allein die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (vgl. nur BGHSt 38, 125, 127; OLG Hamm NZV 1999, 92, 93; siehe im übrigen die zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 b).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vollständigunterbleibt (vgl. dazu aus neuerer Zeit eingehend OLG Hamm NZV 1999, 92, 93).

    Es handelt sich nämlich nicht um die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen der Nichtverhängung eines Fahrverbots - eine solche Erhöhung wäre unzulässig (OLG Hamm NZV 1999, 92 ff.) -, sondern um eine mit der Voreintragung des Betroffenen begründete Erhöhung.

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße,

    Liegen aber danach die gemäß § 25 StVG erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes nicht vor, so kommt auch eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht, auch wenn die Zuwiderhandlung objektiv schwerwiegend war (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 OLG Hamm; OLG Jena, DAR 95, 209; Hentschel, NZV 97, 527).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    9 "Beim Vorliegen eines Regelfalls der BKatV, der als solcher nicht etwa das Vorhandensein von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2010 - 2 Ss-OWi 572/10 -), ist die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 I StVG in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, S. 136; 231, S. 236 f.; 43, 241, S. 249 f.; OLG Hamm, NZV 1999, 92, S. 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 03.03.2000 - Ss 27/00
    Eine Erhöhung der Geldbuße aus diesem Grund ist aber unzulässig, wenn ein Fahrverbot wegen Augenblicksversagens gar nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 92).
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