Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 8a Abs 2 FahrpersStG, Art 6 Abs 1 EGV 561/2006, Art 6 Abs 2 EGV 561/2006, Art 7 EGV 561/2006, Art 8 EGV 561/2006
Fahrpersonal: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen einer fehlerhaften Annahme von drei tateinheitlich begangenen Doppelwochenverstößen gem. § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 VO 561/2006/EG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenzverhältnis bei mehreren Lenkzeitverstößen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10
Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11
Lediglich innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich begangene Wochenverstöße und/oder Tagesverstöße, stehen mit dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355; NStZ-RR 2010, 357).Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass - vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit des Betroffenen - keine Bedenken bestehen, die Höhe beider Bußgelder an das Regelbußgeld für den jeweiligen Doppelwochenverstoß nach dem Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht anzulehnen und für die tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen maßvoll zu erhöhen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355 ).
- OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11
Sie können daher nicht zur Begründung einer gemessen an der Leistungsfähigkeit des Betroffenen übermäßigen Bußgeldhöhe herangezogen werden (stg. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse 1 Ss 283/97 vom 04.11.1997 und 1 Ss 283/02 vom 20.01.2003). - BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11
Hierunter sind alle Umstände zu verstehen, welche die Fähigkeit des Täters, eine Geldbuße in bestimmter Höhe aufzubringen, beeinflussen (BGH NJW 1952, 34, 35). - OLG Karlsruhe, 13.10.1989 - 1 Ss 181/89
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11
Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Antragsschrift vom 6. Juli 2011 zutreffend darauf hingewiesen, dass für nicht registerpflichtige Ahndungen § 29 StVG sinngemäß mit der Folge gilt, dass sie nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie bei unterstellter Eintragungspflichtigkeit noch nicht tilgungsreif gewesen wären (OLG Karlsruhe NZV 1990, 159 m.w.N.;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 29 StVG, Rn. 4 m.w.N.;… KK-OWiG/Mitsch, 3. Aufl., § 17 Rn. 81;… Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 17 Rn. 20b). - OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10
Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11
Lediglich innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich begangene Wochenverstöße und/oder Tagesverstöße, stehen mit dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355; NStZ-RR 2010, 357).
- OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12
Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …
Sie können daher nicht zur Begründung einer gemessen an der Leistungsfähigkeit des Betroffenen übermäßigen Bußgeldhöhe herangezogen werden (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 283/97 v. 04.11.1997; 1 Ss 283/02 v. 20.01.2003; 1 SsBs 61/11 v. 29.04.2011). - OLG Hamm, 16.04.2012 - 3 RBs 105/12
Vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten im …
- 1 SsBs 61/11 ; Thüringer OLG, TransportR 2011, 370). - OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11
Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen …
Anhaltspunkte dafür, dass daneben Wochen- oder Doppelwochenverstöße vorliegen könnten, die die tagweisen Verstöße tateinheitlich verbänden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355 ), ergeben sich aus den Urteilsgründen nicht.