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   BayObLG, 05.02.1992 - RReg. 1 St 278/91   

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https://dejure.org/1992,5871
BayObLG, 05.02.1992 - RReg. 1 St 278/91 (https://dejure.org/1992,5871)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1992 - RReg. 1 St 278/91 (https://dejure.org/1992,5871)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - RReg. 1 St 278/91 (https://dejure.org/1992,5871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme; Wartepflicht; Eintreffen der Polizei; Verzicht; Einwilligung; Ausdrücklich; Konkludent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 30.05.2017 - 2 Rev 35/17

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Tatbestandserfüllung bei

    Darin muss nicht zwingend ein durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachter stillschweigender Verzicht auf Feststellungen zu sehen sein (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Februar 1992, Az.: 1 St 278/91, NZV 1992, 245, 246).
  • AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Verlassen des Unfallortes

    Er kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BayObLG, NZV 1992, 245 [246] = StVE § 142 StGB Nr. 98).
  • LG Saarbrücken, 10.04.2018 - 8 Qs 5/18

    Verkehrsunfallflucht: Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassen des Versuchs der

    Zumindest in derartigen Fällen, in denen der am Unfallort anwesende Berechtigte nicht in der Lage ist, die erforderlichen Feststellungen (vollständig) hinreichend sicher selbst zu treffen, besteht im Ergebnis weitgehend Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass der Berechtigte sich der Hilfe der Polizei bedienen darf und der Unfallbeteiligte grundsätzlich auf deren Eintreffen eine angemessene Zeit warten muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1966, 558 und NZV 1992, 245, sogar bejahend für den Fall eines feststellungs unwilligen Berechtigten; KG Berlin, VRS 63, 46; OLG Köln, NJW 1981, 2367 und NZV 1989, 197; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.05.2017, 2 Rev 35/17 - juris Rn. 25; MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54, der mangels Anwesenheit feststellungsbereiter Personen an § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB anknüpft; Lackner/ Kühl , a.a.O., Rn. 17; LK - Geppert, a.a.O., Rn. 109; Fischer, a.a.O., Rn. 24, 28; SSW - Ernemann, a.a.O., Rn. 24, 27; zur Abgrenzung zur Feststellungs unwilligkeit : MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54).

    Eine solche Erklärung kann zwar auch konkludent und insbesondere dadurch erfolgen, dass der Berechtigte dem wahrgenommenen Sich-Entfernen des Unfallbeteiligten nicht widerspricht (MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 55; LK - Geppert, a.a.O., Rn. 78; BayObLG, NZV 1992, 245; ähnlich SSW - Ernemann, a.a.O., Rn. 32: "unmissverständlich zu verstehen geben").

    Ausnahmen mögen zu erwägen sein in einfach gelagerten Fällen mit eindeutiger Haftungslage, wenn Person und Fahrzeug des Unfallgegners sowie der Unfallhergang bereits geklärt sind und der Berechtigte dennoch auf der Hinzuziehung der Polizei beharrt, obwohl diese zur Klärung der - zivilrechtlichen - Haftungslage nichts mehr beitragen kann (so MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54; a.A. wohl BayObLG, NZV 1992, 245).

    In dem schlichten Nichtverhindern des Wegfahrens liegt kein äußeres Verhalten, das zweifelsfrei (BayObLG, NZV 1992, 245) erkennen lässt, dass der Berechtigte keine weiteren Feststellungen mehr treffen will.

  • OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94

    Unfallflucht, Entfernen, unerlaubtes, Vorstellungspflicht,

    Er kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BayObLG; NZV 1992, 245, 246).
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