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   OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10   

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https://dejure.org/2010,30146
OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10 (https://dejure.org/2010,30146)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10 (https://dejure.org/2010,30146)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 (https://dejure.org/2010,30146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 246, 300 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Zur Auslegung der Rechtsmittelerklärung eines unverteidigten Angeklagten, wenn gegen ein Urteil als statthaftes Rechtsmittel nicht nur die Revision, sondern auch die Berufung zur Verfügung steht

  • openjur.de

    Strafverfahren: Auslegung einer missverständlichen Erklärung des Angeklagten über die Einlegung eines Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des von einem nicht verteidigten Angeklagten eingelegten Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des von einem nicht verteidigten Angeklagten eingelegten Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 741/02

    Revision, Berufung, Auslegung der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten, Prüfung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10
    Die für die Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO relevante Vorfrage, ob das in Rede stehende Rechtsmittel überhaupt zweifelsfrei als Revision gedeutet werden kann, hat das Revisionsgericht aber im Verfahren gemäß § 346 Abs. 2 StPO von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsansicht des Tatrichters zu prüfen (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 1469, 1470; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 346 Rn. 10).

    Zur Klarstellung war zudem festzustellen, dass das Rechtsmittel des Angeklagten als Berufung zu behandeln ist (wie hier OLG Hamm NJW 2003, 1469, 1470).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2000 - 2 Ws 146/00

    Berufung; Revision; Rechtsmittel; Rechtsmittelerklärung; Auslegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10
    Das ist die Berufung (siehe nur OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.6.2000 - 2 Ws 146/00, bei juris ).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 7 ORs 37/23

    Auslegung des eingelegten Rechtsmittels und Fertigstellung des Protokolls vor der

    Diese Prüfung umfasst auch die - vorgelagerte - Frage, ob das Rechtsmittel überhaupt als Revision bzw. hier als Sprungrevision oder als Berufung anzusehen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 6 Rv 34 Ss 555/17 = BeckRS 2017, 138934 Rn 10 m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 = BeckRS 2010, 26965), mithin eine Verwerfung der Revision aufgrund der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Betracht kommt und eine Entscheidungszuständigkeit des Senats nach § 346 Abs. 2 S. 1 StPO überhaupt eröffnet ist.

    Maßgebend sind der Gesamtinhalt der Verfahrenserklärungen und die Erklärungsumstände, wobei - aus Gründen der Rechtssicherheit - nur diejenigen maßgeblich sind, die innerhalb der für die Einlegung des Rechtsmittels geltenden Frist erkennbar geworden sind (vgl. Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27. September 1973 - GSSt 1/73 = BayObLGSt 1973, 146; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 66. Auflage 2023, § 300 Rn 3; anders wohl OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10, a.a.O., das auch die vom Angeklagten eingereichte "Revisionsbegründungsschrift" in die Auslegung einbezieht).

    Das Rechtsmittel ist so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreichbar ist; im Zweifel gilt das Rechtsmittel als eingelegt, das die umfassendere Nachprüfung erlaubt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 6 Rv 345 Ss 555/17, a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 300 Rn 3) und mit den geringeren Begründungsanforderungen verbunden ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 07.12.2017 - 6 Rv 34 Ss 555/17

    Strafverfahren: Rechtsbehelf gegen die falsche Auslegung einer

    Diese Prüfung umfasst auch die - vorgelagerte - Frage, ob das Rechtsmittel überhaupt als (Sprung-)Revision oder als Berufung anzusehen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 8. September 2017 - 2 OLG 6 Ss 99/17 -, juris; KG, Beschluss vom 25. Juli 2012 - (4) 161 Ss 149/12 (184/12) -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 -, juris; OLG Hamm NJW 2003, 1469; NJW 1969, 1821; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 60. Auflage, § 346 Rn. 10; LR- Franke , 26. Auflage, § 346 Rn. 30; Wiedner , in: Graf, StPO, 2. Auflage, § 346 Rn. 27; KK- Gericke , 7. Auflage, § 346 Rn. 21; SK- Frisch , 5. Auflage, § 346 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 67/13

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Umfang, tatsächliche Feststellungen

    Eine Kostenentscheidung in Bezug auf den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO ist nicht veranlasst (vgl. dazu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010, 1 St OLG Ss 39/10, zitiert nach juris Rn. 9); der Staatskasse werden insoweit auch nicht die not-wendigen Auslagen des mit dem Antrag erfolgreichen Antragstellers auferlegt (vgl.: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 346 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 Ws 269/13

    Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und einem etwaigen Irrtum des Angeklagten

    Eine Kostenentscheidung in Bezug auf den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO ist nicht veranlasst (vgl. dazu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010, 1 St OLG Ss 39/10, zitiert nach juris Rn. 9); der Staatskasse werden insoweit auch nicht die notwendigen Auslagen des mit dem Antrag erfolgreichen Antragstellers auferlegt (vgl.: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 346 Rn. 12 m.w.N.).
  • KG, 25.07.2012 - 161 Ss 149/12

    Bestimmung des eingelegten Rechtsmittels durch das Revisionsgericht

    a) Die für eine Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO bedeutsame Vorfrage, ob das zur Rede stehende Rechtsmittel überhaupt zweifelsfrei als Revision gedeutet werden kann, hat das Revisionsgericht im Verfahren gemäß § 346 Abs. 2 StPO von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsansicht des Tatrichters zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2011 - (4) 1 Ss 42/11 (26/11) - OLG Hamm VRS 93, 113, 114 und NJW 2003, 1469; OLG Düsseldorf JMBl NW 2001, 47; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 - [juris]).
  • KG, 18.02.2022 - 161 Ss 29/22

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung gegen ein gemäß § 412 StPO ergangenes

    Im Zweifel gilt unter der Geltung des Prinzips effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vielmehr das Rechtsmittel als eingelegt, das die umfassendere Nachprüfung erlaubt und mit geringeren Begründungsanforderungen verbunden ist (vgl. KG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 Ss 26/11 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 1997 a.a.O.).
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