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   OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19   

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OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2021,2898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.02.2021 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2021,2898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2021,2898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Urteil gegen einen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Staatsfolter in Syrien: Erste Haftstrafe in historischem Prozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Syrer in Deutschland nach Völkerstrafrecht wegen Beihilfe zur Folter verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.04.2020)

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: "Weltweit erstes Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes"

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Staatsfolter in Syrien: Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Momentaufnahme

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Meilenstein im Völkerrecht: Strafverfolgung nach Weltrechtsprinzip für Staatsfolter in Syrien

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Meilenstein im Völkerrecht: Strafverfolgung nach Weltrechtsprinzip für Staatsfolter in Syrien

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Prozess um Staatsfolter in Syrien: Bundesanwaltschaft verzichtet auf Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Auf Beschwerde des Generalbundesanwaltes hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (Az. StB 14/19) den vorgenannten Beschluss des Ermittlungsrichters auf und änderte den ursprünglichen Haftbefehl vom 7. Februar 2019 durch Begrenzung des Tatumfanges, hinsichtlich dessen ein dringender Tatverdacht besteht.

    Der Senat folgt insoweit den durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen und ihrer Anwendung in dieser Sache (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89).

    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch ebensowenig erforderlich wie ein mit § 226 StGB zu vergleichender Schweregrad (BGHSt 64, 89, Rdn. 63; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, Rdn. 38, vom 25. September 2018 - StB 40/18, Rdn. 22, und vom 17. November 2016 - AK 54/16, Rdn. 27).

    Auch massive psychische Beeinträchtigungen können zur Bewertung als Folter führen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, Rdn. 64; s. auch Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention; EGMR NJW 2010, 3145, 3146).

    Denn im - hier vorliegenden - Fall miteinander sachlich, zeitlich und räumlich zusammenhängender Einzeltaten führt deren funktionale Verbindung mit derselben Gesamttat im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zu einer tatbestandlichen Bewertungseinheit (BGHSt 64, 89, Rdn. 53; Werle a.a.O. § 7 VStGB Rdn. 141).

    Dagegen kann in Ermangelung einer konkreten Unterstützungshandlung nicht angenommen werden, dass der Angeklagte zu den im Rahmen des Angriffs gegen die Zivilbevölkerung verübten weiteren Taten, selbst wenn sie in den Geheimdienstabteilungen begangen wurden, denen er zugehörig war, auch nur psychische Beihilfe leistete (vgl. BGHSt 64, 89).

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Ebenso wenig kann angenommen werden, dass der Angeklagte infolge einer strafprozessualen Aussagepflicht als Zeuge nicht freiwillig im Sinne von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB handelte (vgl. BGHSt 55, 153, 155), zumal ihm zumindest teilweise offen gestanden hätte, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern.

    d) Im Rahmen der hiernach eröffneten Gesamtabwägung (vgl. BGHSt 55, 153), ob dem Angeklagten die von § 46b StGB eröffnete Strafmilderung zugute kommt, hat der Senat insbesondere die in § 46b Abs. 2 StGB aufgeführten Umstände gewürdigt.

  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Vielmehr ist ausreichend, dass gegen eine erhebliche Anzahl von Einzelpersonen vorgegangen wird (vgl. BGHSt 64, 10, Rdn. 164; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, Rdn. 32; Werle, in: Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 7 VStGB Rdn. 15, 21 m.w.Nachw.).

    Als systematisch ist der Angriff zu beurteilen, wenn die Gewaltanwendung organisiert ist und planmäßig im Sinne eines konsequenten Handelns ausgeführt wird (BGHSt 55, 137, Rdn. 27; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, Rdn. 32 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch ebensowenig erforderlich wie ein mit § 226 StGB zu vergleichender Schweregrad (BGHSt 64, 89, Rdn. 63; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, Rdn. 38, vom 25. September 2018 - StB 40/18, Rdn. 22, und vom 17. November 2016 - AK 54/16, Rdn. 27).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Insbesondere kann der Angeklagte sich nicht auf eine Immunität als - im weitesten Sinne - Funktionsträger eines anderen Staates berufen (vgl. BGH NJW 2021, 1326).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung keine weiteren Angaben gemacht hat, hindert die Annahme einer Aufklärungshilfe im Sinne von § 46b StGB nicht (BGH NStZ 2009, 394; Beschluss vom 2. Juni 1988 - 2 StR 248/88; Maier, in: Münchner Kommentar, StGB, 4. Aufl., § 46b Rdn. 30).
  • BGH, 17.11.2016 - AK 54/16

    Dringender Tatverdacht einer grausamen und unmenschlichen Behandlung einer nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch ebensowenig erforderlich wie ein mit § 226 StGB zu vergleichender Schweregrad (BGHSt 64, 89, Rdn. 63; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, Rdn. 38, vom 25. September 2018 - StB 40/18, Rdn. 22, und vom 17. November 2016 - AK 54/16, Rdn. 27).
  • EGMR, 01.06.2010 - 22978/05

    Gäfgen - Folter bei polizeilicher Vernehmung; Kindesentführung; Geständnis trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Auch massive psychische Beeinträchtigungen können zur Bewertung als Folter führen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, Rdn. 64; s. auch Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention; EGMR NJW 2010, 3145, 3146).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch ebensowenig erforderlich wie ein mit § 226 StGB zu vergleichender Schweregrad (BGHSt 64, 89, Rdn. 63; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, Rdn. 38, vom 25. September 2018 - StB 40/18, Rdn. 22, und vom 17. November 2016 - AK 54/16, Rdn. 27).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21

    Beschränkung der Revision auf Strafausspruch bei Tateinheit; Kognitionspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
    Im Hinblick auf die durch das Amtsgericht ...[a] verhängte, an sich gesamtstrafenfähige, aber bereits vollstreckte Geldstrafe von 20 Tagessätzen war angesichts der Art dieser Strafe ein Härteausgleich nicht veranlasst (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; StV 2020, 838; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

  • BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - VI 14/89
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19

    Wegen eines Verfahrensfehlers: Syrischer Ex-Geheimdienstler wieder frei

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die

  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

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   OLG Koblenz, 13.01.2022 - 1 StE 9/19   

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OLG Koblenz, 13.01.2022 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2022,187)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2022 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2022,187)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Folterungen im Dienste des syrischen Geheimdienstes - und die deutsche Strafjustiz

  • lto.de (Pressebericht, 13.01.2022)

    Reaktionen auf Urteil des OLG Koblenz im Staatsfolterprozess: "Wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Historisches Urteil im Staatsfolterprozess gegen einen geflohenen Syrer

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.01.2022)

    Folter in Syrien: Das Weltstrafrecht am Limit

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   OLG Koblenz, 06.03.2020 - 1 StE 9/19   

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a. zugelassen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anklage gegen mutmaßliche syrische Geheimdienstmitarbeiter zugelassen

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   OLG Koblenz, 09.07.2020 - 1 StE 9/19   

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OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2020,23340)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2020,23340)
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   OLG Koblenz, 18.11.2019 - 1 StE 9/19   

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OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2019 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2019,53696)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2019 - 1 StE 9/19 (https://dejure.org/2019,53696)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.12.2019 - AK 59/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht eines Verbrechens gegen

    Der Angeschuldigte R. ist am 12. Februar 2019 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 21/19), seit dem 29. November 2019 aufgrund des Haftbefehls des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19).

    Seit dem 29. November 2019 wird der bereits benannte Haftbefehl des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19) auch gegen den Angeschuldigten A. vollzogen.

  • BGH, 07.04.2020 - AK 6/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    1. Der Angeklagte R. ist am 12. Februar 2019 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 21/19), seit dem 29. November 2019 aufgrund des Haftbefehls des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19).

    Seit dem 29. November 2019 wird der bereits benannte Haftbefehl des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19) auch gegen den Angeklagten A. vollzogen.

  • BGH, 17.12.2019 - AK 60/19
    Der Angeschuldigte R. ist am 12. Februar 2019 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 21/19), seit dem 29. November 2019 aufgrund des Haftbefehls des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19).

    Seit dem 29. November 2019 wird der bereits benannte Haftbefehl des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19) auch gegen den Angeschuldigten A. vollzogen.

  • BGH, 07.04.2020 - AK 7/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    1. Der Angeklagte R. ist am 12. Februar 2019 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 21/19), seit dem 29. November 2019 aufgrund des Haftbefehls des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19).

    Seit dem 29. November 2019 wird der bereits benannte Haftbefehl des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. November 2019 (1 StE 9/19) auch gegen den Angeklagten A. vollzogen.

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