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   BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86   

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https://dejure.org/1986,1053
BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86 (https://dejure.org/1986,1053)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1986 - 1 StR 104/86 (https://dejure.org/1986,1053)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1986 - 1 StR 104/86 (https://dejure.org/1986,1053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Priviligierung des Täters durch § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Einnahme einer provozierenden Haltung - Missverstehen des objektiven Erklärungswertes - Unkenntnis der beleidigenden Bedeutung - Menschliches Leben als das höchste vom Recht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur irrtümlichen Annahme einer Beleidigung im Rahmen des § 213 1. Alt. StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 213 Alt. 1
    Begriff der Beleidigung

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 37
  • NJW 1986, 2517
  • MDR 1986, 686
  • NStZ 1986, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß schon nach dem objektiven Erklärungswert des Verhaltens eine Beleidigung nicht vorliegt (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64; BGH NStZ 1982, 27; vgl. Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdnr. 9; Horn in SK 3. Aufl. § 213 Rdnr. 4).

    Das gilt umso mehr, als § 213 2. Alt. StGB eine sachgerechte und der persönlichen Schuld angemessenere Lösung solcher Irrtumsfälle ermöglicht (BGHSt 1, 203, 204), so daß eine Verletzung des Schuldprinzips durch die engere Auslegung nicht zu befürchten ist; bei der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtabwägung kann auch berücksichtigt werden, ob und in welchem Grade ein Irrtum über die Provokation dem Täter vorwerfbar ist.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Die mildere Beurteilung gerade der Vernichtung menschlichen Lebens als des höchsten vom Recht zu schützenden Gutes (vgl. BVerfGE 39, 1, 42; 46, 160, 164) aus solchen Gründen erscheint daher schon in sich fragwürdig (vgl. Geilen in Festschrift für Dreher S. 357, 370, wo der Provokationstatbestand als aus früher weitergehenden Tötungsrechten abgeleitet gesehen wird; Jähnke a.a.O. Rdnr. 1).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Die mildere Beurteilung gerade der Vernichtung menschlichen Lebens als des höchsten vom Recht zu schützenden Gutes (vgl. BVerfGE 39, 1, 42; 46, 160, 164) aus solchen Gründen erscheint daher schon in sich fragwürdig (vgl. Geilen in Festschrift für Dreher S. 357, 370, wo der Provokationstatbestand als aus früher weitergehenden Tötungsrechten abgeleitet gesehen wird; Jähnke a.a.O. Rdnr. 1).
  • BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß schon nach dem objektiven Erklärungswert des Verhaltens eine Beleidigung nicht vorliegt (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64; BGH NStZ 1982, 27; vgl. Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdnr. 9; Horn in SK 3. Aufl. § 213 Rdnr. 4).
  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige

    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Die Auffassung, die Voraussetzungen des § 213 1. Alt. StGB müßten tatsächlich vorliegen, ist allerdings im Schrifttum angegriffen worden (Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 213 Rdnr. 12; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 213 Rdnr. 7; Eser NStZ 1984, 49, 53; vgl. auch RGSt 69, 314, 315; RG JW 1930, 919 Nr. 23); auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 1. September 1982 (2 StR 184/82) - allerdings nicht näher ausgeführte - Bedenken angemeldet.
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 184/82
    Auszug aus BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
    Die Auffassung, die Voraussetzungen des § 213 1. Alt. StGB müßten tatsächlich vorliegen, ist allerdings im Schrifttum angegriffen worden (Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 213 Rdnr. 12; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 213 Rdnr. 7; Eser NStZ 1984, 49, 53; vgl. auch RGSt 69, 314, 315; RG JW 1930, 919 Nr. 23); auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 1. September 1982 (2 StR 184/82) - allerdings nicht näher ausgeführte - Bedenken angemeldet.
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    bb) Mit diesen Erwägungen kann sich das Landgericht auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, die als notwendige Bedingung des § 213 Alt. 1 StGB eine vorsätzliche schwere Beleidigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift verlangt (BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 104/86, BGHSt 34, 37 f.), jedenfalls aber für erforderlich hält, dass das provozierende Tatopfer sich des beleidigenden Charakters des eigenen Verhaltens bewusst gewesen sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86 und vom 25. November 1987 - 3 StR 479/87, NStZ 1988, 216; siehe auch BGH, Urteil vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 Rn. 11 "Provokation des Tatopfers muss bewusst von diesem ausgehen').
  • BGH, 21.05.2004 - 1 StR 170/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (bewusste Täuschung oder Irreführung; Grenze der

    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB mildere Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es jedoch, die Anforderungen an die Schwere der Beleidigungen und auch der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGHSt 34, 37; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 4 und 6).
  • BGH, 01.09.2011 - 5 StR 266/11

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Beleidigung; Kränkung; Berücksichtigung

    Es ist insoweit nicht zu besorgen, dass die Schwurgerichtskammer verkannt hat, dass die Provokation des Tatopfers von diesem bewusst ausgehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 104/86, BGHSt 34, 37).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    § 213 erste Alternative StGB will den Täter privilegieren, der aus berechtigtem Zorn handelt, weil er vor der Tat seinerseits körperlich oder durch ein ihn - sei es verbal oder in anderer Weise - schwer beleidigendes Verhalten des Opfers angegriffen worden ist (BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; NStZ 1988, 216).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1993 (BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 8) betont, daß der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens es gebieten, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung nicht zu niedrig anzusetzen (ebenso ausdrücklich BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 213 Rdn. 2b; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; vgl. auch BGHSt 34, 37, 38 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Maatz in Festschrift für Salger, S. 91, 98).

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    In anderem Zusammenhang hat der Senat ausgesprochen, daß es sich um einen vorsätzlichen, "bewußten Angriff" des Opfers handeln müsse, weil nur so die Privilegierung des Täters berechtigt sei (BGHSt 34, 37, 38) [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86].
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97

    Minder schwerer Falles des Totschlags, wenn der Täter zuvor von dem Opfer

    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NStZ 1996, 33 [BGH 04.05.1995 - 5 StR 213/95]; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8; BGHSt 34, 37, 39 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 2 d).
  • BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    a) Ein Fall der schweren Beleidigung im Sinne des § 213 1. Alternative StGB liegt schon deshalb nicht vor, weil der Freund des Angeklagten bei seinem Verhalten keinen Beleidigungsvorsatz hatte (vgl. BGHSt 34, 37, 38; BGH Urteil vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 366/90 -).
  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89

    Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die durch § 213 StGB vorgeschriebene milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens bei berechtigtem Zorn eine ausweitende Auslegung dieser Vorschrift verbietet (vgl. BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86] sowie BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 4).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Voraussetzung für die Annahme einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 erste Alternative StGB ist aber, daß das Verhalten des Opfers beleidigend gemeint war (BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des

    An einem Angriff auf den Täter fehlt es nach der objektiven Sachlage daher auch dann, wenn der Täter ein Verhalten als Beleidigung auffaßt, das zwar nach seinem objektiven Erklärungswert so verstanden werden kann, das aber vom Opfer nicht so gemeint war (BGHSt 34, 37 f. [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Urteil des Senats vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86).
  • LG Bonn, 26.06.2015 - 24 Ks 930 Js 1152/14 K - 2/15

    Verbrechen an Ehefrau war Totschlag: Bonner Cellist muss zwölf Jahre ins

  • BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens

  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 254/93

    Vorliegen eines minder schweren Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 385/86

    Bewertung der Bezeichnung des Angeklagten als "primitiv" als schwere Beleidiung

  • LG Münster, 23.06.2008 - 2 Ks 15/07

    Verurteilung wegen Tötung des Ehepartners durch Würgen im Zusammenhang mit einer

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