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   BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74   

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https://dejure.org/1974,5410
BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74 (https://dejure.org/1974,5410)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1974 - 1 StR 108/74 (https://dejure.org/1974,5410)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 (https://dejure.org/1974,5410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 560/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Daß das Landgericht in den Fällen, in denen sich der Angeklagte an jeweils zwei Mädchen verging, gleichartige Tateinheit angenommen hat, beschwert ihn nicht; der Senat sieht aus diesem Grunde davon ab zu prüfen, ob in diesen Fällen wegen der verschiedenen Willensbetätigungen des Angeklagten Tatmehrheit anzunehmen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - 1 StR 560/58 - angeführt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 176 Rdn. 27).
  • BGH, 26.01.1965 - 5 StR 624/64

    Revision gegen Verurteilung wegebn versuchter Unzucht mit einer Abhängigen

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Eine versuchte Vornahme sexueller Handlungen ist auch im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB n.F. schon dann anzunehmen, wenn der Täter das Kind an einen zur Vornahme von sexuellen Handlungen geeigneten Ort führt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73; vgl. Schriftlicher Bericht, BT-Drucks. VI/3521 S. 38) oder das Kind zur sich unmittelbar anschließen, den Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung zu überreden versucht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 624/64).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Nötigung mit Gewalt" in § 178

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Da bei dem geständigen Angeklagten auszuschließen ist, daß er sich gegenüber den auch aus den neuen Straftatbeständen hervorgehenden Schuldvorwürfen anders als bisher verteidigen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 - und vom 22. Januar 1974 - 1 StR 490/73), kann das Revisionsgericht die auf der Grundlage klarer Feststellungen ergangene Verurteilung von sich aus den neuen Vorschriften anpassen.
  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 334/73

    Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Anders mag es dann liegen, wenn die versuchte Tat des § 176 Abs. 1 StGB mit der vollendeten Tat nach § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB zusammentrifft (so ohne weitere Begründung der 3. Strafsenat im Beschluß vom 19. Dezember 1973 - 3 StR 334/73).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 490/73

    Änderungen von in Schuldsprüchen angewandte Strafvorschriften durch während des

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Da bei dem geständigen Angeklagten auszuschließen ist, daß er sich gegenüber den auch aus den neuen Straftatbeständen hervorgehenden Schuldvorwürfen anders als bisher verteidigen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 - und vom 22. Januar 1974 - 1 StR 490/73), kann das Revisionsgericht die auf der Grundlage klarer Feststellungen ergangene Verurteilung von sich aus den neuen Vorschriften anpassen.
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 606/73

    Versuchte Verleitung eines Kindes zur Verübung unzüchtiger Handlungen - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
    Eine versuchte Vornahme sexueller Handlungen ist auch im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB n.F. schon dann anzunehmen, wenn der Täter das Kind an einen zur Vornahme von sexuellen Handlungen geeigneten Ort führt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73; vgl. Schriftlicher Bericht, BT-Drucks. VI/3521 S. 38) oder das Kind zur sich unmittelbar anschließen, den Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung zu überreden versucht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 624/64).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Die Urteile des 1. Strafsenats vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73 (BGH bei Dallinger MDR 1974, 545) und vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 (a.a.O. S. 722) stehen der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

    Die vor der Neuregelung der Versuchsvorschriften vertretene gegenteilige - nicht näher begründete - Ansicht des 1. Strafsenats (Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74) beruht auf einer inzwischen überholten Rechtsauffassung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 S. 1 - Versuch, unbeendeter 2).

  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei

    Jedenfalls aber war die an beide Mädchen gemeinsam gerichtete, von ihnen befolgte Aufforderung, in das Schlafzimmer zu kommen, bereits eine Ausführungshandlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/72 - bei Dallinger MDR 1974, 545; Urt. vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 - bei Dallinger MDR 1974, 722), die die beiden an diesem Abend begangenen Taten zur Tateinheit verband (vgl. BGH, Urt. vom 2. April 1968 - 5 StR 37/68).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 220/89

    Änderung eines Schuldspruchs

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 14. Dezember 1988 im Schuldspruch dahin geändert, daß die Verurteilung wegen Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind entfällt BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 722).
  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77

    Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen

    Eine Verbindung zur Tateinheit (so BGHSt 6, 81, 82) scheitert daran, daß gegenüber dem Unbeteiligten allenfalls ein Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB vorliegt, das als die leichtere Begehungsform gegenüber § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74, bei Dallinger MDR 1974, 722) und Taten mit höherem Unrechtsgehalt (§ 176 Abs. 1 StGB) nicht zur Tateinheit verbinden kann (vgl. BGHSt 18, 26, 28).
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