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   BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89   

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https://dejure.org/1989,2389
BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89 (https://dejure.org/1989,2389)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1989 - 1 StR 108/89 (https://dejure.org/1989,2389)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89 (https://dejure.org/1989,2389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und Zwangsweggabe des Kindes der Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 545
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Weitere Entscheidungen könnten so gedeutet werden, dass erst bei der Bestimmung der Strafhöhe der Erziehungszweck in den Vordergrund gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1; unklar, ob nur die Strafhöhe oder die Sanktionsart an sich fehlerhaft war: Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Zudem fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 202/11

    Notwehr (Absichtsprovokation; Einschränkung des Notwehrrechts); Körperverletzung

    Die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangende Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts (vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. Januar 1972 - 4 StR 541/71, NJW 1972, 693, und vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80) entbindet das Tatgericht nämlich nicht davon, bei der Bemessung der Jugendstrafe die Schwere des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, und vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und 8).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

    Hierbei hätte es auch die Folgen der Verbüßung einer längeren Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7).
  • BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16

    Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die

    Auch fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187; vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7; 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 9).
  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04

    Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei

    Das Landgericht hat auf den zur Tatzeit über 20 Jahre alten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet und rechtsfehlerfrei allein wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und 2).

    Wenn der Angeklagte keine Arbeit und keine Ausbildung hat, von Sozialhilfe lebt, seine Ehefrau wegen finanzieller Engpässe ihre Eltern bestiehlt, so ist trotz Eheschließung und Drogenfreiheit das Versperren eines Neubeginns durch die verhängte Jugendstrafe nicht ersichtlich, so daß es insoweit einer Abwägung des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden - wie etwa beim Abbruch einer Lehre - nicht bedurfte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 3).

  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Unter Anwendung von § 32 S. 1 JGG für alle drei Taten hat die Jugendkammer rechtsfehlerfrei allein wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt (vgl. Senat, Urt. vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und 2).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04

    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des

    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08

    BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in

    Dass dem Landgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung der Angeklagten (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3) durchaus vor Augen standen, ergibt sich zum einen aus seinen Feststellungen zu der bisherigen schulischen und beruflichen Entwicklung der Angeklagten, die durch den Vollzug der Untersuchungshaft zum Stillstand gekommen ist.
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Das entbindet den Tatrichter aber nicht davon, bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 426/02

    Heranwachsende (Strafzumessung; Ausschluss der Vorschriften über die

  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei affektbedingter Tötung der

  • BGH, 20.08.2009 - 5 StR 233/09

    Höhe der Jugendstrafe im Kindstötungsfall aus Cottbus aufgehoben

  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97

    Berücksichtigung der Bewertung des Tatunrechts bei der Bemessung der Jugendstrafe

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95

    Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des

  • BGH, 09.04.1997 - 1 StR 134/97

    Pflicht zur Annahme eines minderschweren Falles beim Vorliegen vertypter

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94

    Verminderte Schuld - Tötung eines Neugeborenen - Jugendliche Eltern

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