Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.1999

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2)   

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BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
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Knubbelnase

§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO;

§ 244 Abs. 3 StPO, 'völlige Ungeeignetheit' bei voraussichtlich unverläßlicher Zeugenaussage

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 S. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener Sachkunde des Gerichts; keine Aufklärungsrüge über ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Spielzeugpistole - Morphologisches bzw. anthropologisches Sachverständigengutachten - Glaubwürdigkeitsgutachten - Erwerb von Sachkunde - Gegenüberstellung - Nasenform - Befangenheit - Aufklärungsrüge - Beweismittel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Ablehnung eines Antrags auf ein morphologischen bzw. antropologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 370
  • NStZ 2000, 156
  • NStZ 2000, 39
  • StV 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur, wenn die Eigenart und besondere Gestaltung des Einzelfalles eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Urt. vom 21. September 1993 - 1 StR 384/93).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92

    Beweisaufnahme - Eignung des Beweismittels - Eignung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    In Fällen, in denen ein Zeuge für länger zurückliegende Vorgänge benannt wird, hat der Tatrichter die Eignung des Beweismittels anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (BGH NStZ 1993, 295, 296).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Die ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung kann im allgemeinen nicht mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Entgegen der Auffassung der Kammer erfüllt eine Spielzeugpistole nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung des 6. StrRG, vielmehr greift der mildere (und mithin gem. § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende) § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. ein (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 = StV 1998, 4221 Boetticher/Sander NStZ 1999, 292).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Auch im Rahmen einer Befangenheitsrüge muß der Revisionsführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Urt. vom 19. Februar 1992 -2 StR 454/91).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Das erfordert u.a. die genaue Wiedergabe der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BGH, Urt. vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, insoweit nicht abgedruckt in StV 1998, 204).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die Situation ist vergleichbar mit der Fallkonstellation zur Frage, ob die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (dazu BGHSt 8, 130; 23, 8) erforderlich ist.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die von der Kammer gesehene Problematik der Lichtbildvorlage, der Gegenüberstellung und des wiederholten Wiedererkennens führt zwar zur Notwendigkeit einer eingehenden Beweiswürdigung (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGH StV 1997, 454), erfordert aber kein Spezialwissen.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die Situation ist vergleichbar mit der Fallkonstellation zur Frage, ob die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (dazu BGHSt 8, 130; 23, 8) erforderlich ist.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Die ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung kann im allgemeinen nicht mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Im Hinblick auf die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin L ist darüber hinaus festzustellen, dass ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO regelmäßig nicht mit der Begründung geltend gemacht werden kann, das Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (vgl. BGH NJW 1962, 1832; NStZ 1997, 296; NStZ 2000, 156), zumal sich Anhaltspunkte hierfür nicht aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH NStZ 1992, 599).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214.
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Dann lässt sich aber nicht ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellen, dass der Angeklagte K. nicht eigens zu Ansprüchen aus Abtretung befragt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Erst wenn es plausibel erscheint, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, etwas wahrzunehmen, kann die namentlich im Blick auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wesentliche weitere Frage beantwortet werden, ob dies unter Umständen geschehen sein soll, die nach den Fähigkeiten des Zeugen eine Reproduktion des Wahrgenommenen nach der Lebenserfahrung erwarten lässt, der Zeuge mithin ein geeignetes oder völlig ungeeignetes Beweismittel sein wird (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2004, 1443; BGH NStZ 2000, 156, 157; BGH StV 2005, 115, 116; vgl. Widmaier NStZ 1993, 602; NJW 2005, 1985; Niemöller aaO).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

    Weder aus dem fachgerichtlichen noch aus dem Beschwerdevortrag lassen sich Anhaltspunkte entnehmen, die es zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen ließ, dass sich die Zeugen außergewöhnlicher Weise an die Anwesenheit bestimmter Personen an einem bestimmten Abend zu erinnern vermögen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 156; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 -, vollständig veröffentlicht in Juris; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 77).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Verfahrensrügen, die auf einen Abgleich des Urteils mit der Aktenlage gerichtet sind, sind jedoch nicht zulässig (vgl. nur BGH NStZ 2000, 156; Wahl in NJW - Sonderheft für G. Schäfer 2002, S. 73 jew. m. w. Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Im Hinblick auf die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin L ist darüber hinaus festzustellen, dass ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO regelmäßig nicht mit der Begründung geltend gemacht werden kann, das Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (vgl. BGH NJW 1962, 1832; NStZ 1997, 296; NStZ 2000, 156), zumal sich Anhaltspunkte hierfür nicht aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH NStZ 1992, 599).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    (1) Der Beschwerdeführer versäumt es bereits, den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter vorzutragen; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2) und ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil durch die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters ursprünglich verständliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07, NStZ-RR 2008, 35; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss OWi 51/07

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages; Begriff der

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss 51/07

    Beweisantrag - Ablehnung eines ungeeigneten Beweismittels

  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem

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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 16; EuAlÜbk; Art. 18 EuAlÜbk; Art. 7 EU-VereinfAlÜbk; Art. 9 EU-VereinfAlÜbk; Art. 10 EU-VereinfAlÜbk; Art. 66 Abs. 2 SDÜ; Art. 64 SDÜ; Art. 95 SDÜ; § 244 Abs. 6 StPO
    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von Beweisanträgen

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Spielzeugpistole - Pistole - Qualifikation

  • Judicialis

    EuAlÜbk Art. 16; ; EuAlÜbk Art. 18; ; EU-VereinfAlÜbk Art. 7; ; EU-VereinfAlÜbk Art. 9; ; EU-VereinfAlÜbk Art. 10; ; SDÜ Art. 66 Abs. 2; ; SDÜ Art. 64; ; SDÜ Art. 95

  • rechtsportal.de

    Grundsatz der Spezialität bei Auslieferung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 370
  • NStZ 2000, 39 (Ls.)
  • StV 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Das ist namentlich der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (BGH, Urt. vom 4. Mai 1999 - 1 StR 122/99).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können, denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urt. vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 und Beschl. vom 21 , Oktober 1997 - 1 StR 578/97).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Zudem ist nicht erkennbar, ob zwischen Beweismittel und Beweistatsache Konnexität besteht, inwiefern also die benannten Zeugen überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können (vgl. BGH, StV 1998, 61 und Beschl. vom 22. Juni 1999 - 1 StR 205/99).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Trotz einer Beziehung zum Prozeßgegenstand ist eine Tatsache unerheblich, wenn sie auch bei Gelingen des Beweises auf die zu treffende Entscheidung keinen Einfluß hat (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 3).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Wird gerügt, daß das Gericht bestimmte Zeugen nicht vernommen hat, ist insbesondere der Inhalt etwaiger früherer Aussagen mitzuteilen (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6; BGH NSI:Z 1997, 3791 BGH StV 1998, 635; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 356).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Wird gerügt, daß das Gericht bestimmte Zeugen nicht vernommen hat, ist insbesondere der Inhalt etwaiger früherer Aussagen mitzuteilen (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6; BGH NSI:Z 1997, 3791 BGH StV 1998, 635; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 356).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können, denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urt. vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 und Beschl. vom 21 , Oktober 1997 - 1 StR 578/97).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 205/99

    Beweisermittlungsantrag und Beweisantrag; Begründung des Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    Zudem ist nicht erkennbar, ob zwischen Beweismittel und Beweistatsache Konnexität besteht, inwiefern also die benannten Zeugen überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können (vgl. BGH, StV 1998, 61 und Beschl. vom 22. Juni 1999 - 1 StR 205/99).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
    b) Hinsichtlich der Behauptung, die Angeklagten hätten Treffen in Portugal dazu genutzt, die Tat zu planen und die Beute zu teilen, liegt allein ein Beweisermittlungsantrag vor, weil lediglich eine in die Form einer bestimmten Behauptung gekleidete, "ins Blaue hinein" angestellte Vermutung vorgetragen wird (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Wird ein solcher im Urteil zu bescheidender Antrag mit rechtsfehlerhafter Begründung zurückgewiesen oder übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung hat abgelehnt werden dürfen und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör und damit einhergehend auf die Möglichkeit der Anpassung seines Verteidigungsverhaltens an die Gründe des Ablehnungsbeschlusses (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, NJW 1997, 265; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NJW 2000, 370, 371; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, juris Rn. 57; Beschluss vom 9. Juni 2020 - 5 StR 167/20, NStZ 2020, 623 Rn. 7, jeweils mwN; ferner Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 326; BeckOK StPO/Bachler, 49. Ed., § 244 Rn. 56; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 236a; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 379; MüKoStPO/Trüg/Habetha, 2. Aufl., § 244 Rn. 411).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Sie sind weder in sich widersprüchlich noch lückenhaft oder unklar, lassen keine Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze und keine Hinweise darauf erkennen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewißheit angelegt worden sind (vgl. dazu BGH NJW 2000, 370 [371]; BGH NJW 1998, 3068; OLG Düsseldorf NZV 2000, 134 [135]; OLG Hamm VRS 101, 58 [59]; KG NJW 1999, 3500 m. w. Nachw.; OLG Koblenz NZV 2001, 357 = DAR 2001, 418 [419]; OLG Zweibrücken StV 1998, 363; SenE v. 08.12.2000 - Ss 497/00 - SenE v. 26.01.2001 - Ss 520-521/00 - SenE v. 06.06.2001 - Ss 161/01 - SenE v. 30.10.2001 - Ss 412/01 -).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Wird eine Teilablehnung vom ersuchten Staat nicht zum Ausdruck gebracht, kann daher die Auslieferung als im beantragten Umfang bewilligt angesehen werden (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NJW 2000, 370).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Rechtlich zu beanstanden sind die tatrichterlichen Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH NJW 2007, 92 [94]; BGH NStZ-RR 2005, 149; BGH NJW 2000, 370 [371]; SenE v. 12.09.2000 - Ss 315/00 - SenE v. 27.01.2004 - Ss 539/03 - vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 261 Rz. 2 m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Art. 35 EUV Rdn. 11; vgl. auch die nach dem 1. Mai 1999 ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum SDÜ: BGHSt 46, 187; 307; BGHR EuAlÜbk Art. 18 Auslieferung 1).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Wird gerügt, daß das Gericht bestimmte Zeugen nicht vernommen hat, ist insbesondere der Inhalt etwaiger früherer Aussagen mitzuteilen (BGH NJW 2000, 370, 371 m.w. N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

    Hierzu sind sämtliche Umstände darzulegen, die für die Beantwortung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein können (vgl. KK-StPO/Krehl, 8. Auflage, § 244, Rdnr. 216 m.w.N.; BGH, Urteile vom 15. September 1998 - 5 StR 145/95 -, NStZ 1999, 45, 46, vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 -, NJW 2000, 370, 371 und vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 -, NStZ 2004, 690, Rdnr. 6).
  • BGH, 14.02.2001 - 1 StR 534/00

    Freibeweis beim Grundsatz der Spezialität; Verfahrenshindernis; Unzulässigkeit

    1. Die Frage eines Verfahrenshindernisses wegen beschränkender Auslieferungsbedingungen nach dem Grundsatz der Spezialität ist im Wege des Freibeweises zu prüfen; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revision genannten Entscheidung (BGH NJW 2000, 370).
  • BGH, 19.09.2006 - 4 StR 303/06

    Revision bei Übergehen eines Hilfsbeweisantrages

    Das Übergehen eines Hilfsbeweisantrages ist unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können (vgl. BGH NJW 2000, 370, 371; NStZ 1998, 98 jew. w. M. N.).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
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