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   BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11   

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https://dejure.org/2011,6070
BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11 (https://dejure.org/2011,6070)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2011 - 1 StR 114/11 (https://dejure.org/2011,6070)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 (https://dejure.org/2011,6070)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 177 StGB
    Beweiswürdigung im freisprechenden Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung einer Zeugenaussage in einem Fall von "Aussage gegen Aussage"

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Tatrichters im Zusammenhang mit der Freisprechung eines Angeklagten von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im freisprechenden Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung einer Zeugenaussage in einem Fall von "Aussage gegen Aussage"

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im freisprechenden Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung einer Zeugenaussage in einem Fall von "Aussage gegen Aussage"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Tatrichters im Zusammenhang mit der Freisprechung eines Angeklagten von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung beim Freispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 110
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 231/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 und 9. März 2011 - 2 StR 467/10 mwN).

    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, sowie BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 mwN).

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 und 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 jew. mwN).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, sowie BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 mwN).

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 und 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 jew. mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 467/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 und 9. März 2011 - 2 StR 467/10 mwN).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, sowie BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08 mwN).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03 mwN).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Denn nicht jede Inkonstanz stellt bereits einen Hinweis auf eine mangelnde Glaubhaftigkeit der Angaben insgesamt dar (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 172).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11
    Auf dieser Grundlage kann der Senat schon nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der - im Urteil nicht weiter mitgeteilten - Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen vorgenommen und die dabei von ihr aufgezeigten "Unsicherheiten bzw. Abweichungen" zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Das Fehlen einer geschlossenen Darstellung wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten bzw. der Angaben des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung und - jedenfalls bei mangelnder Konstanz der Aussage - auch der im Ermittlungsverfahren kann einen Darstellungsmangel begründen (BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52 f.; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 Rn. 14; vom 30. September 2010 - 4 StR 150/10, juris Rn. 23; zu Angaben im Ermittlungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 167/11, NStZ 2012, 227, 228; vgl. auch Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Posting "Drecksvolk" - Bedingter Vorsatz

    Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich somit darauf, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, NStZ 2012, 110).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).
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