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   BGH, 10.04.1953 - 1 StR 133/53   

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BGH, 10.04.1953 - 1 StR 133/53 (https://dejure.org/1953,1807)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1953 - 1 StR 133/53 (https://dejure.org/1953,1807)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1953 - 1 StR 133/53 (https://dejure.org/1953,1807)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 133/53
    Im allgemeinen sind derartige Erwägungen des Tatrichters nicht zulässig und für das Revisionsgericht nicht beachtlich (vgl. RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37

    1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist

    Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 133/53
    Im allgemeinen sind derartige Erwägungen des Tatrichters nicht zulässig und für das Revisionsgericht nicht beachtlich (vgl. RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind Hilfserwägungen zur Strafzumessung unzulässig (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; BGHSt 7, 359; BGH NStZ 1998, 305; BGH, Urteile vom 10. April 1953 - 1 StR 133/53, vom 11. Januar 1955 - 1 StR 302/54 und vom 8. Februar 1955 - 2 StR 301/54).
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
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  • BGH, 11.04.1973 - 3 StR 310/72

    Annahme (erheblich) verminderter Zurechnungsfähigkeit - Aussagekraft eines

    Ob hier von diesem Grundsatz in Anlehnung an die erste von Dallinger (a.a.O.) erwähnte Entscheidung vom 10. April 1953 - 1 StR 133/53 - eine Ausnahme zu machen wäre, etwa weil es sich zumindest um einen Grenzfall handeln würde, die Alkoholbeeinflussung selbstverschuldet und die Taten nicht persönlichkeitsfremd waren, kann auf sich beruhen.
  • BGH, 14.05.1975 - 3 StR 9/75

    Verurteilung wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Abgeben eines

    Solche vorsorglichen Erklärungen des Tatrichters sind indes für das Revisionsgericht in aller Regel unbeachtlich (BGH, Urt. v. 10. April 1953 - 1 StR 133/53 - und vom 11. Januar 1955 - 1 StR 302/54 - bei Dallinger MDR 1955, 269 zu § 51 StGB).
  • BGH, 08.07.1969 - 5 StR 275/69

    Fehlen einer Entscheidung über das Vorliegen von verminderter

    Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jedoch in der zuerst erwähnten Entscheidung vom 10. April 1953 - 1 StR 133/53 - eine Ausnahme zugelassen.
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