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   BGH, 17.04.1951 - 1 StR 134/51   

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https://dejure.org/1951,3227
BGH, 17.04.1951 - 1 StR 134/51 (https://dejure.org/1951,3227)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1951 - 1 StR 134/51 (https://dejure.org/1951,3227)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51 (https://dejure.org/1951,3227)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15

    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum

    Ein solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nacheile angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung (BGH, Urteile vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51; vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026; vom 21. November 1961 - 1 StR 444/61, GA 1962, 145).
  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
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  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Nach zutreffender und einheitlicher Rechtsprechung, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat ( vgl. 1 StR 134/51 v. 17.4.51), ist der Tatbestand des § 252 StGB auch dann erfüllt, wenn der Dieb erst während der sogenannten Nacheile gegen den Verfolger Gewalt verübt oder Drohnungen anwednet.
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 111/73

    Vorausetzungen einer fortgesetzten Tat - Vorliegen von Umständen die die Anhörung

    Soweit dem Urteil des Senats vom 17. April 1951 (1 StR 134/51) etwas anderes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 09.11.1954 - 1 StR 411/54

    Rechtsmittel

    Vielmehr wird bei dem Diebstahl "auf frischer Tat betroffen" auch, wer erst bemerkt wird, wenn er das Stehlgut schon weggenommen hat (vgl. BGH 1 StR 134/51 vom 17. April 1951 = DRspr III LeitZ 351 Bl 1002 b ); und es genügt für § 252 StGB, wenn er sich erst dann zur Gewaltanwendung entschließt (BGHSt 3, 76, 78).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 604/53

    Rechtsmittel

    Scheidet nämlich das erkennende Gericht eine oder mehrere der im Eröffnungsbeschluß zu einer fortgesetzten Straftat zusammengefaßten Einzeltaten als unbewiesen aus und betrachtet es - wie hier - die für erwiesen erachteten Einzelhandlungen als selbständig im Sinne des § 74 StGB, so wird die Anklage nur dann durch das Urteil erschöpft, wenn dieses den Angeklagten in den erwiesenen Fällen verurteilt, im übrigen aber freispricht (ebenso BGH 1 StR 134/51 vom 17.4.1951).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51

    Rechtsmittel

    Denn er war wegen einer fortgesetzten Tat angeklagt, wäre aber nur einer Einzeltat schuldig gewesen (vgl. RGJW 1934, 2159, BGH vom 9.1.1951 - 1 StR 25/50 - 17.4.1951 - 1 StR 134/51 - 7.6.1951 - 3 StR 299/51).
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