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   BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18   

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https://dejure.org/2018,19048
BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18 (https://dejure.org/2018,19048)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2018 - 1 StR 136/18 (https://dejure.org/2018,19048)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 (https://dejure.org/2018,19048)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 868 BGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der tatsächlich Verfügungsmacht: mittelbarer Besitz); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Eigennützigkeit: Erwartung eines mittelbaren Vorteils ausreichend); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 64 StGB, §§ 73, 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Abgabe von Betäubungsmitteln; Versand der Betäubungsmittel; Gefahrprognose im Rahmen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Abgabe von Betäubungsmitteln im Wege mittelbaren Besitzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Abgabe von Betäubungsmitteln; Versand der Betäubungsmittel; Gefahrprognose im Rahmen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weitergeleiteten BTM-Mengen - und das eigennützige Verhalten des Dealers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgabe von Betäubungsmitteln - durch die Post

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschränkung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2018, 206) und Beschluss vom 9. April 1999 - 3 StR 77/99, NStZ-RR 1999, 359).

    Das ist im Verhältnis zwischen Straftaten, die tatmehrheitlich (§ 53 StGB) verwirklicht worden sind, regelmäßig der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2018, 206) sowie Beschlüsse vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 188 f. und vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 74).

  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Die gegebenenfalls erforderliche Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls Sache des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2000 - 3 StR 573/99, NStZ-RR 2000, 278, 279).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Da der Vorteil weder tatsächlich erlangt werden noch unmittelbar aus dem Umsatzgeschäft resultieren muss, reicht die Erwartung eines mittelbaren Vorteils aus, um die Eigennützigkeit zu begründen (BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 42/16, NStZ-RR 2016, 212, 213 mwN).
  • BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Übertragung der Verfügungsgewalt; keine

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an einen Dritten mit der Wirkung erfolgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 48; zu § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218 und vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Auch eine den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Straf- bzw. Rechtsfolgenausspruchs ist grundsätzlich möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364 f. und vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Auch eine den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Straf- bzw. Rechtsfolgenausspruchs ist grundsätzlich möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364 f. und vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Die Vorschrift erfasst sowohl die uneigennützige Abgabe (vgl. Weber aaO; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 46) als auch das Veräußern (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 1 und vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 148; Weber, aaO Rn. 49; Patzak aaO Rn. 47).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an einen Dritten mit der Wirkung erfolgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 48; zu § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218 und vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Auch eine den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Straf- bzw. Rechtsfolgenausspruchs ist grundsätzlich möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364 f. und vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
    Das ist im Verhältnis zwischen Straftaten, die tatmehrheitlich (§ 53 StGB) verwirklicht worden sind, regelmäßig der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2018, 206) sowie Beschlüsse vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 188 f. und vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 74).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Die Übergabe der Drogen an den Angeklagten H. führte auch nicht zu einer grundsätzlich möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 mwN) Besitzvermittlung für den Angeklagten Y., da dieser als Insasse der Justizvollzugsanstalt keine tatsächliche Gewalt ausüben konnte (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., BtMG § 29 Teil 8 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23

    Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der

    a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel an einen Dritten mit der Wirkung überträgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 Rn. 5; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01, beck-online; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 7 [Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung]).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Richtet sich der Revisionsangriff gegen eine abgeurteilte Tat, die Bestandteil eines mehraktigen einheitlichen geschichtlichen Vorgangs ist, der weitere abgeurteilte Taten enthält, ist diese Beschränkung in der Regel wirksam, wenn es sich um selbstständige Taten im Sinne des § 53 StGB handelt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 2; Beschluss vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.; Beschluss vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 258; Franke, aaO, Rn. 21, jew. mwN).
  • OLG Celle, 18.08.2022 - 3 Ss 18/22

    Zulässigkeit der Einziehung eines Computers wegen Speicherung inkriminierter

    Ein Rechtsmittel kann nur auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGH Beschl. v. 25.4.2018 - 1 StR 136/18, BeckRS 2018, 14695 mwN; BeckOK StPO/Wiedner StPO § 344 Rn. 14 f mwN).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 206 StRR 159/23

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit einer

    Voraussetzung ist stets, dass der angegriffene Entscheidungsteil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig würde, sog. Trennbarkeit (st. Rspr.; BGH NJW 2017, 2482, 2483 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25. April 2018, 1 StR 136/18, BeckRS 2018, 14695 Rn. 3).

    Danach ist eine den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Straf- bzw. Rechtsfolgenausspruchs regelmäßig zulässig (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO a.a.O. § 318 Rn. 16; st. Rspr.; vgl. BGH BeckRS 2018, 14695 Rn. 3; BGH NJW 2017, 2482, 2483 Rn. 20).

  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Voraussetzung ist stets, dass der angegriffene Entscheidungsteil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig würde, sog. Trennbarkeit (st. Rspr.; BGH, Beschl. vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18, BeckRS 2018, 14695, Rn. 3; BGH Beschl. vom 27. April 2017, 4 StR 547/16, NStZ 2018, 367, 368).
  • BGH, 10.10.2023 - 2 StR 180/23

    Korrektur des Schuldspruchs in einem BtM-Verfahren

    Da der Angeklagte nach den Feststellungen in diesem Fall von den erworbenen 2 kg Marihuana - wie von vorneherein beabsichtigt - 1, 5 kg zum Selbstkostenpreis an einen unbekannten Dritten lieferte und 500 Gramm unter Erzielung eines Gewinns weiterverkaufte, handelte er nur zu einem Teil mit Gewinnerzielungsabsicht, weshalb er sich wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 StGB strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18, juris Rn. 5).
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