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   BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02   

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https://dejure.org/2002,3237
BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,3237)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - 1 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,3237)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 1 StR 14/02 (https://dejure.org/2002,3237)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21 StGB; § 261 StPO; § 244 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte Steuerungsfähigkeit; krankhafte seelische Störung); Zulässigkeit der Verfahrensrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 532
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02
    Allerdings verliert - worauf die Strafkammer zu Recht hinweist - der errechnete maximale Blutalkoholwert infolge des langen Rückrechnungszeitraums an indizieller Bedeutung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH NStZ 1998, 457 (458)), zumal hier die - ebenfalls indizielle - tatnahe Atemluftmessung eher auf eine Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit an der unteren Grenze der Bandbreite der möglichen Werte schließen läßt.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02
    Denn eine durch den Blutalkoholgehalt angezeigte, wirksam in den Blutkreislauf aufgenommene Alkoholmenge wirkt nach medizinischer Erfahrung auf jeden Menschen unterschiedlich (BGHSt 43, 66 (71 f.); vgl. auch BGH NStZ 1998, 458).
  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98

    Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02
    Denn eine durch den Blutalkoholgehalt angezeigte, wirksam in den Blutkreislauf aufgenommene Alkoholmenge wirkt nach medizinischer Erfahrung auf jeden Menschen unterschiedlich (BGHSt 43, 66 (71 f.); vgl. auch BGH NStZ 1998, 458).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02
    b) Daß sich der Angeklagte das Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung zum Nachteil der Darlene N. am 14. Februar 1998 hinsichtlich der Tat (sexuelle Nötigung) am 25. März 2001 nicht zur Warnung dienen ließ, durfte die Strafkammer berücksichtigen, auch wenn jenes Verfahren am 4. Januar 2001 mit einem Freispruch endete (vgl. BGHSt 25, 64; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 367).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).

    So können die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung auch bei einer Blutalkoholkonzentration schon von unter 2 ? begründen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99), umgekehrt eine solche selbst bei errechneten Maximalwerten von über 3 ? auch ausschließen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02: 3,54 ?; vgl. auch Foerster in Venzlaff/Foerster, aaO).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 2002, 532).

    Dementsprechend hat der Senat auch bereits entschieden, daß in einem Fall, in dem die Blutalkoholkonzentration bis zu 3, 54 o/oo betragen haben kann, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens kurz nach der Tat zu Recht ausgeschlossen wurde (BGH NStZ 2002, 532).

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Zwar sprechen die zeitnah nach den Taten gemessenen Atemalkoholkonzentrationen (1,21 bzw. 1,33 ?) zumindest indiziell (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09 Rn 9, NStZ-RR 2010, 275; Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532, 533) dafür, dass vor den Taten keine Alkoholaufnahme erfolgte, die zur Anwendung des § 21 StGB führen musste.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 107/19

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1

    Unzulässig ist eine Bezugnahme auf den Inhalt der Akten oder auf beigefügte weitere Unterlagen (BGHSt 2006, 1229; NStZ-RR 2006, 48; NStZ 2002, 532; OLG Brandenburg NStZ 1997, 612).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 633/05

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung; Leistungsausschluss

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  • BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08

    Berechnung der BAK (erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Bedeutung

    Kommt der Tatrichter in einem solchen Fall zu der Überzeugung, dass die übrigen Beweisanzeichen stärker zu bewerten sind als der BAK-Höchstwert, ist er nicht gehindert, trotz hoher errechneter Blutalkoholkonzentration die festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen dahin zu würdigen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht vorgelegen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37 - Entkräftung der Indizwirkung (2,92 Promille); BGH NStZ 2002, 532; BGHSt 35, 308, 316; 36, 286, 289).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 1 RVs 154/12

    Anforderungen an die Feststellungen bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

    Der errechnete maximale Blutalkoholwert verliert bei einem langen Rückrechnungszeitraum an Beweiswert; daneben gewinnen psychodiagnostische Beweisanzeichen an Bedeutung (vgl. zu § 21 StGB: BGH [06.06.02] NStZ 2002, 532; BGH [12.11.08] NStZ-RR 2009, 162 [Pf.]).
  • LG Münster, 20.11.2015 - 11 KLs 34/14

    Beweiswürdigung hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs einer

    Nach einer Gesamtschau der zuvor angesprochenen psychodiagnostischen Beurteilungskriterien bzw. unter Berücksichtigung des dargestellten körperlichen und geistigen Leistungsvermögens der beiden Angeklagten vor, während und nach der Tat hat die Kammer in Übereinstimmung mit der psychiatrischen Sachverständigen trotz der nicht unerheblichen Blutalkoholwerte zur Tatzeit, deren indizieller Beweiswert allerdings infolge des nicht unbeträchtlichen Rückrechnungszeitraums von rund acht Stunden auch reduziert ist (vgl. BGH, NStZ 2002, 532 f.), keinen Zweifel daran, dass die Alkoholisierung der Angeklagten, die ausweislich der Audio- und Videoaufzeichnungen auch zu keiner Zeit motorische oder sonstige (beispielsweise verwaschene Sprache) Ausfallerscheinungen gezeigt haben, nicht derart schwerwiegend war, dass sie als krankhafte seelische Störung gewertet werden kann.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Unzulässig ist eine Bezugnahme auf den Inhalt der Akten oder auf beigefügte weitere Unterlagen (BGHSt 2006, 1229; NStZ-RR 2006, 48; NStZ 2002, 532; OLG Brandenburg NStZ 1997, 612).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
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