Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11   

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https://dejure.org/2012,3813
BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,3813)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,3813)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,3813)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; Art. 14 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 EuAlÜbk; § 72 IRG; § 199 StPO; § 200 StPO; § 207 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 206a StPO
    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in der Revision; Entfallen der Spezialitätsbindung durch Verbleib in Deutschland oder durch Rückkehr nach Deutschland: Ablauf der Schonfrist; wirksamer Eröffnungsbeschluss trotz anfangs ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 Buchst b EuAuslfÜbk, § 72 IRG
    Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verfolgung und Aburteilung von in einer Auslieferungsbewilligung nicht genannten Taten bei Nichtverlassen des Hoheitsgebiets innerhalb von 45 Tagen nach endgültiger Freilassung trotz Möglichkeit dazu; Verurteilung bei vorheriger Auslieferung von der ...

  • rewis.io

    Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verfolgung und Aburteilung von in einer Auslieferungsbewilligung nicht genannten Taten bei Nichtverlassen des Hoheitsgebiets innerhalb von 45 Tagen nach endgültiger Freilassung trotz Möglichkeit dazu; Verurteilung bei vorheriger Auslieferung von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Da kann man schön abschreiben - Umgrenzungs-/Informationsfunktion der Anklage

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auf freien Fuß gesetzt? Dann aber auch nix wie weg…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99

    Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten;

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    Die Beseitigung von behebbaren Verfahrenshindernissen kann dabei aus Gründen der Prozessökonomie (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - 1 StR 483/99, StV 2000, 347) und im Hinblick auf die prozessuale Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 206a Rn. 2) sogar geboten sein, um dem Angeklagten eine erneute Anklageerhebung und eine erneute Hauptverhandlung zu ersparen.

    Vielmehr war die Beseitigung des behebbaren Verfahrenshindernisses im Revisionsverfahren aus Gründen der Prozessökonomie (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - 1 StR 483/99, StV 2000, 347) und im Hinblick auf die prozessuale Fürsorgepflicht gegenüber dem Angeklagten (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 206a Rn. 2) nicht nur sachgerecht, sondern sogar geboten.

  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 961/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).

    Fehlt etwa zur Zeit der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ein erforderlicher Strafantrag, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51).

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).

    (c) Der Beschluss des 2. Strafsenats vom 15. August 1979 in dem Verfahren 2 StR 465/79 (BGHSt 29, 94) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).

    Fehlende Angaben im Anklagesatz können dann aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen entnommen werden, wenn sie dort eindeutig benannt sind und daraus deutlich wird, dass sich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft hierauf erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).

  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 142/99
    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    bb) Diese Voraussetzungen liegen hier vor; der Angeklagte befand sich nach seiner Haftentlassung mehr als 45 Tage auf freiem Fuß und hat die Bundesrepublik Deutschland trotz vorherigen Hinweises auf die sich aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk ergebenden Rechtsfolgen nicht verlassen oder ist - was dem gleich steht (vgl. OLG Hamm wistra 1999, 359) - nach einer Ausreise dorthin wieder zurückgekehrt.
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 697/86

    Berücksichtigung von Tatumständen einer weiteren Tat

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).
  • BGH, 16.10.1980 - 1 BJs 80/78

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verfolgungsverjährung -

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
  • OLG München, 20.01.1993 - 1 Ws 8/93

    Strafrest; Aussetzung zur Bewährung; Ausland; Auslieferung des Verurteilten;

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der von der Verteidigung angesprochenen Konstellation einer Strafvollstreckung vergleichbar, bei der ein Verurteilter nach Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrests zur Bewährung der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt war, der er sich bei einer Ausreise mit dem Risiko eines Bewährungswiderrufes (vgl. § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB) entziehen müsste (vgl. OLG München NStZ 1993, 392).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

  • OLG Zweibrücken, 25.02.1991 - 1 Ws 641/90

    Ausgelieferte; Übergabe; Begangene Handlung; Zustimmung des ausliefernden

  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 1 Ss 463/01

    Spezialitätsgrundsatz; Verfahrenshindernis; Heilung

  • OLG Oldenburg, 14.09.1994 - 1 Ws 177/94

    Strafverfolgung; Nachträgliche Bewilligung; Ausländischer Staat; Anklage;

  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 353/63

    Auslieferung zur Strafverfolgung - Auslieferung bei Fällen minderer Bedeutung

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 187/23

    Verurteilter Cum-ex-Drahtzieher Berger scheitert vor BGH

    Der dem Spezialitätsgrundsatz zugrunde liegende Tatbegriff umfasst den gesamten dem ausliefernden Staat mitgeteilten Lebenssachverhalt, innerhalb dessen der Verfolgte einen oder mehrere Straftatbestände erfüllt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 15).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Denn ein solcher Verstoß begründet lediglich ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis, zumal auch der Eröffnungsbeschluss ebenfalls nicht nichtig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11 jeweils mwN).

    bb) Diese Grundsätze gelten auch für Verstöße gegen den Grundsatz der Spezialität (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

    In gleicher Weise kann die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk entfallen, wenn der Ausgelieferte noch nachträglich auf die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität verzichtet und sich mit der uneingeschränkten Strafverfolgung einverstanden erklärt oder wenn - was Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk ausdrücklich zulässt - der Ausgelieferte, obwohl er die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist und er auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bei seiner Freilassung hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

  • BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12

    Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis:

    Dieses war aber noch in der Revisionsinstanz behebbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, und 1 StR 152/11 - und vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 165/12, jeweils mwN), da ein Nachtragsersuchen um Zustimmung zur Verfolgung der verfahrensgegenständlichen Taten noch möglich und von den südafrikanischen Behörden sogar angeregt worden war.

    a) Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk darf der Ausgelieferte wegen einer anderen vor der Übergabe begangenen Handlung als derjenigen, die der Auslieferung zugrunde liegt, dann verfolgt, abgeurteilt oder einer Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen werden, "wenn der Ausgelieferte, obwohl er dazu die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder wenn er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist." Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 im vorliegenden Verfahren (dort Rn. 13) klargestellt hat, entfällt die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk unter den dort genannten Voraussetzungen jedenfalls dann, wenn der Ausgelieferte auf die Folge eines Verbleibs in dem Staat oder einer Wiedereinreise hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11).

    Der Angeklagte war nicht durch Weisungen, Auflagen oder andere Pflichten in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11; OLG München, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93, NStZ 1993, 392); vielmehr stand es ihm frei - wie er wusste - das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

    Vielmehr hat der Zeitpunkt des Hinweises (wie sich auch aus den im Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2012 in Bezug genommenen Senatsbeschlüssen vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11 ergibt) lediglich für den Lauf der 45-tägigen Schonfrist bei einer Nichtausreise nach endgültiger Freilassung, nicht aber im Falle einer Wiedereinreise Bedeutung.

  • BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18

    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei

    Für einen derartigen Verzicht reicht die Zustimmung der übergebenen Person mit einer vereinfachten Auslieferung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12 Rn. 2 und vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 12 ff. zu Art. 14 EuAlÜbk; Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89 Rn. 2; Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 83h IRG Rn. 1054; Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83h Rn. 2).

    "Endgültig freigelassen' ist der Ausgelieferte dann, wenn ihm nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam des ersuchenden Staates in dem Verfahren, für das die Auslieferung bewilligt worden war, freisteht, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates zu verlassen und er dazu die tatsächliche Möglichkeit hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 26; vgl. dazu auch Walter, NStZ 1993, 393).

    Dies ist etwa mit der Aufhebung des gegen einen Angeklagten bestehenden Haftbefehls bei der Urteilsverkündung der Fall, da hiermit die (letzte) die Bewegungsfreiheit des Angeklagten beeinträchtigende Maßnahme aufgehoben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 26).

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 314/12

    Europäischer Haftbefehl (Verstoß gegen Spezialitätsgrundsatz:

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich bei einer Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls aus einem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz kein Verfahrenshindernis, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08 (Leymann und Pustovarov), NStZ 2010, 35 mit Anm. Dr. Heine; konkludent zustimmend: BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 09.02.2012 - 1 StR 152/11 -, Fundstelle juris Rdn. 20).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12742
BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,12742)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,12742)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 1 StR 152/11 (https://dejure.org/2012,12742)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 356a StPO; § 26a StPO; § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit einer Anhörungsrüge; Antrag auf Namhaftmachung der entscheidenden Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 2 StPO, § 26a StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 356a Abs 1 StPO, Art 103 Abs 1 GG
    Strafverfahren: Ablehnungsantrag gegen Revisionsrichter; Verbindung mit Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Beschränkung eines Ablehnungsgesuchs bei Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R. einer Entscheidung auf dem Beschlussweg; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnungsantrag gegen Revisionsrichter; Verbindung mit Gehörsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zeitliche Beschränkung eines Ablehnungsgesuchs bei Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R. einer Entscheidung auf dem Beschlussweg; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 314
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    Entscheidet das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege (hier gemäß § 349 Abs. 2 StPO), so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 StR 657/09).

    § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO findet keine Anwendung, wenn das Ablehnungsgesuch ohne Ausscheiden der abgelehnten Richter (§ 26a Abs. 2 Satz 1 StPO) als unzulässig zu verwerfen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 24 Abs. 3 Satz 2 Besetzungsmitteilung 1).

  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO findet keine Anwendung, wenn das Ablehnungsgesuch ohne Ausscheiden der abgelehnten Richter (§ 26a Abs. 2 Satz 1 StPO) als unzulässig zu verwerfen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 24 Abs. 3 Satz 2 Besetzungsmitteilung 1).
  • BGH, 07.11.2011 - 1 StR 452/11

    Unbegründete Anhörungsrüge (Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit)

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 7. November 2011 - 1 StR 452/11).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 7. November 2011 - 1 StR 452/11).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    Entscheidet das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege (hier gemäß § 349 Abs. 2 StPO), so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 StR 657/09).
  • BGH, 19.08.2010 - 4 StR 657/09

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
    Entscheidet das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege (hier gemäß § 349 Abs. 2 StPO), so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 StR 657/09).
  • BGH, 31.01.2013 - 1 StR 595/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Anhörungsrüge

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege - etwa gemäß § 349 Abs. 2 StPO - so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 19. August 2010 - 4 StR 657/09; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314 mwN).

    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; und vom 7. November 2011 - 1 StR 452/11).

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13

    Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit

    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 28. Juni 2013 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314).
  • BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Zulässigkeit: Präklusion,

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314 mwN; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12).

  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich - wie hier - mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG als unbegründet erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter bedurfte es daher ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314).
  • BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15

    Anhörungsrüge

    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • KG, 10.01.2022 - 3 Ws (B) 310/21

    Verspätete Richterablehnung wird durch Anhörungsrüge nicht zulässig

    Nichts anderes gilt, wenn die Ablehnung mit einer Gehörsrüge nach § 356a StPO verbunden wird (vgl. BGH NStZ 2007, 416; NStZ-RR 2012, 314; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 356a Rn. 1).

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 314).

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    Entscheidet der Senat über eine Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des

    Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 14. August 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13).
  • BGH, 05.10.2015 - 2 StR 396/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Gerichtsentscheidung

  • OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen

  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 223/20

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 723/13

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör (Verwerfung der Revision durch

  • OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter

  • OLG München, 28.06.2019 - 5 OLG 14 Ss 215/18
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