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   BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15   

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https://dejure.org/2015,15535
BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitstrafe (keine besondere Schwere der Schuld: Berücksichtigung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtung nicht angeklagter Diebstahlstaten bei Feststellung der Schwere der Mordschuld

  • IWW

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 46, 57a StGB, § 154 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung hinsichtlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bzgl. inneren Zusammenhangs zwischen Mord und Diebstahl

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtung nicht angeklagter Diebstahlstaten bei Feststellung der Schwere der Mordschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Strafzumessung hinsichtlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bzgl. inneren Zusammenhangs zwischen Mord und Diebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Diebstahl hat zu Mord i.d.R. keine enge Beziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besondere Schwere der Schuld - und die Berücksichtigung weiterer Straftaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 635
  • StV 2015, 694
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Diese durch Sinn und Zweck von § 46 Abs. 2 StGB gezogene Grenze ist jedenfalls dann überschritten, wenn es an dem notwendigen inneren Zusammenhang mit dem angeklagten Tatvorwurf fehlt (BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202 mwN).
  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Eine solche enge Beziehung der Diebstahlstaten zum Mord ist hier nicht dargetan (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

    Dasselbe gilt für die Frage, ob die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen die Feststellung einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 StGB hätte tragen können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung bzgl. späterer Straftaten, vielmehr kommt auch ein sachlich-rechtlicher Gesichtspunkt hinzu: Es kann in aller Regel nur darum gehen, Umstände festzustellen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld oder Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 19.05.2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren

    Die zur Entscheidung berufene Kammer ist freilich nicht gehindert, im Rahmen der Strafzumessung auch strafbare Handlungen zu würdigen, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dem angeklagten Tatvorwurf Rückschlüsse auf seine Tatschuld gestatten, sofern sie - bei Beachtung der Unschuldsvermutung und der Vermeidung einer Doppelbestrafung - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202, 203; vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, 636).
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