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   BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75   

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https://dejure.org/1975,5981
BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75 (https://dejure.org/1975,5981)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1975 - 1 StR 152/75 (https://dejure.org/1975,5981)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 (https://dejure.org/1975,5981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts - Straflosigkeit durch tätige Reue - Entdeckung der Handlung des Täters zur Zeit der Erfolgsabwendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75
    Infolgedessen konnte er, soweit die Handlung noch im Versuchsstadium war, Straflosigkeit nur durch "tätige Reue" erlangen (vgl. BGHSt 14, 75, 79/80; 22, 330, 332/333; BGH bei Dallinger MDR 1966, 22; BGH a.a.O. 1970, 381).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75
    Infolgedessen konnte er, soweit die Handlung noch im Versuchsstadium war, Straflosigkeit nur durch "tätige Reue" erlangen (vgl. BGHSt 14, 75, 79/80; 22, 330, 332/333; BGH bei Dallinger MDR 1966, 22; BGH a.a.O. 1970, 381).
  • BGH, 08.12.1970 - 5 StR 654/70

    Überfahrene Ex-Freundin - § 46_ StGB aF (Rücktritt, § 24 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75
    Es kann unerörtert bleiben, ob gegen die Auffassung des Schwurgerichts, die Tat sei nicht nur durch die Verletzte (vgl. dazu BGHSt 24, 48, 50), sondern auch durch den Zeugen Ebelmann bereits entdeckt gewesen, als der Angeklagte die erfolgsabwendende Tätigkeit entfaltete, Bedenken bestehen.
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75
    Nach Beendigung des Versuchs verhinderte der Angeklagte durch die Hinzuziehung anderer, die das Erforderliche tun sollten und taten (vgl. dazu BGH NJW 1973, 632), die Vollendung der Tat.
  • BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91

    Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend darlegt, steht der Umstand, daß die Tat in Gegenwart von Zeugen begangen wurde, also entdeckt war, als der Angeklagte einen Rettungswagen herbeirief, der Annahme nicht entgegen, er habe bei seinem Bemühen um Erfolgsabwendung freiwillig gehandelt (vgl. BGH, Urt. vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724 sowie StV 1983, 413).
  • BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81

    Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz

    Da der Angeklagte bei Schießbeginn nicht geplant hatte, wieviele Schüsse er abgeben wolle, kommt es für die Frage, ob der Versuch beendet oder nicht beendet war, darauf an, welche Vorstellung der Angeklagte nach der Abgabe der vier Schüsse von deren Wirkung hatte (BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 und vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Nach diesen Feststellungen hat der Angeklagte durch sein Verhalten, indem er unverzüglich andere Personen hinzugezogen hat, die das Leben seines Opfers retten sollten und tatsächlich gerettet haben, die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; Beschlüsse vom 24. Mai 1977 - 5 StR 274/77 und vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75

    Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter

    Infolgedessen konnte er, soweit die Handlung noch im Versuchsstadium war, Straflosigkeit nur durch tätige Reue erlangen (vgl. BGHSt 14, 75, 79/80; 22, 330, 332/333; BGH bei Dallinger MDR 1966, 22; BGH a.a.O. 1970, 381; BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 237/77

    Rücktritt vom versuchten Totschlag

    Für die neue Hauptverhandlung sei darauf hingewiesen, daß auch eine Entdeckung der Tat - namentlich durch die Zeugin Z., die fernmündlich Hilfe herbeirufen ließ - die strafbefreiende Wirkung des Rücktritts nicht von vornherein ausschließt; nach der Neufassung des Gesetzes (§ 24 Abs. 1 StGB n.F.) kommt es allein darauf an, ob der Rücktritt freiwillig erfolgte (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Januar 1975 - 5 StR 698/74 - bei Dallinger MDR 1975, 365; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; ferner Dreher, StGB 37. Aufl. § 24 Rdn 8 bis 13; Eser in Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 24 Rdn 67, 50 bis 53, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 197/78

    Erfolg der Sachrüge wegen fehlender Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts

    Ob ein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen vorliegt, den Erfolg zu verhindern, hat der Tatrichter in freier Beweiswürdigung festzustellen (BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - und Beschl. v. 21. November 1975 - 2 StR 649/75 -).
  • BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76

    Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Hinzuziehung anderer Personen zur

    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils zwar einen Totschlagsversuch begangen, kann aber hierfür nicht bestraft werden, weil er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert hat, indem er andere Personen hinzuzog, die das zur Rettung des Lebens seiner Ehefrau Erforderliche tun sollten und auch getan haben (§ 24 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; so schon zum alten Recht RGSt 15, 44, 45-46 und BGH NJW 1973, 632).
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