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   BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15   

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https://dejure.org/2015,27903
BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15 (https://dejure.org/2015,27903)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 1 StR 16/15 (https://dejure.org/2015,27903)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15 (https://dejure.org/2015,27903)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 202a Abs 1 StGB, § 263a StGB, § 269 StGB
    Strafverfahren u.a. wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Computerbetrugs: Notwendige tatrichterliche Feststellungen beim Ausspähen von Daten mittels eines Schadprogrammes zum Zweck der Bitcoin-Generierung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 202a Abs. 1 StGB, § 303a Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 1 StPO, § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB, § 269 Abs. 1 StGB, § 269 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Überwindung einer Zugangssicherung zur Erfüllung des Straftatbestands des § 202a Abs. 1 StGB; Verurteilung wegen Ausspähens von Daten in Tateinheit mit Datenveränderung

  • kanzlei.biz

    Keine Strafbarkeit der Datenspionage bei unzureichender Firewall

  • online-und-recht.de

    Strafverfahren u.a. wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Computerbetrugs: Notwendige tatrichterliche Feststellungen beim Ausspähen von Daten mittels eines Schadprogrammes zum Zweck der Bitcoin-Generierung

  • rewis.io

    Strafverfahren u.a. wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Computerbetrugs: Notwendige tatrichterliche Feststellungen beim Ausspähen von Daten mittels eines Schadprogrammes zum Zweck der Bitcoin-Generierung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Überwindung einer Zugangssicherung zur Erfüllung des Straftatbestands des § 202a Abs. 1 StGB; Verurteilung wegen Ausspähens von Daten in Tateinheit mit Datenveränderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3463
  • NStZ 2016, 339
  • StV 2016, 356
  • K&R 2016, 53
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09

    Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
    Dies sind nur solche, bei denen der Verfügungsberechtigte durch seine Sicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten dokumentiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154).

    Die Zugangssicherung im Sinne von § 202a Abs. 1 StGB muss darauf angelegt sein, den Zugriff Dritter auf die Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154; LK-StGB/Hilgendorf, StGB, § 202a Rn. 30; MüKo-StGB/Graf, StGB, § 202a Rn. 35; Rübenstahl/Debus, NZWiSt 2012, 129, 131).

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15

    Raub (finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und Wegnahme)

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
    Die aufgezeigten Mängel haben die Aufhebung auch der tateinheitlich angenommenen Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB zur Folge (§ 353 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 134/15).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
    Die Sache war an eine allgemeine Strafkammer und nicht an eine Jugendkammer zurückzuverweisen, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen den Erwachsenen richtet (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267 f.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
    Die aufgezeigten Mängel haben die Aufhebung auch der tateinheitlich angenommenen Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB zur Folge (§ 353 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 134/15).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Unter den so bestimmten Datenbegriff fallen nach ganz einhelliger Meinung auch Programmdaten, da sie aus einer Vielzahl von Daten zusammengefügt sind und nicht unmittelbar wahrnehmbare Informationen enthalten (vgl. nur MünchKomm-StGB/Graf, 3. Aufl., § 202a Rn. 12 f. mwN; hierzu auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339; aA nur v. Gravenreuth, NStZ 1989, 201, 204).

    Geschützt sind Daten durch die Vorschrift aber nur dann, wenn der Verfügungsberechtigte das Interesse an ihrer Geheimhaltung durch besondere Sicherungsvorkehrungen dokumentiert hat (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 und vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154; Valerius in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 202a Rn. 19; BeckOK-StGB/Weidermann, § 202a Rn. 13; kritisch zur Dokumentation des Geheimhaltungsinteresses durch Sicherung, Dietrich NStZ 2011, 247).

    Darunter fallen insbesondere Schutzprogramme, die geeignet sind, unberechtigten Zugriff auf die auf einem Computer abgelegten Daten zu verhindern, und die nicht ohne fachspezifische Kenntnisse überwunden werden können und den Täter zu einer Zugangsart zwingen, die der Verfügungsberechtigte erkennbar verhindern wollte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154 Rn. 6 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 Rn. 8 f., jeweils mwN; BT-Drucks. 16/3656 S. 10; MünchKomm-StGB/Graf, 3. Aufl., § 202a Rn. 35 ff. mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Durch die Sicherung muss der Berechtigte sein spezielles Interesse an der Geheimhaltung dokumentieren (vgl. BT-Drucks. 16/3656 S. 10; BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 403; vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154, jeweils mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15

    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention);

    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Hinterziehung von Umsatzsteuer (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, StraFo 2015, 476).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Damit entfallen auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    d) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).
  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 471/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung des Zustandekommens und des Inhalts

    Die Sache ist an eine allgemeine Strafkammer und nicht an eine Jugendkammer zurückzuverweisen, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche

    c) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).
  • BGH, 22.04.2020 - 2 StR 17/20

    Beihilfe (Voraussetzungen; Begriff der Hilfeleistung); Verweisung an das

    Die Sache ist an eine allgemeine Strafkammer und nicht an eine Jugendkammer zurückzuverweisen, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NJW 2015, 3463, 3464 mwN).
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