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   BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,2961
BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 (1) (https://dejure.org/2009,2961)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Urteilsbestands im Rahmen einer konsistenten Nummerierung von Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens; Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht

  • Judicialis

    StGB § 260a; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens; Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fristenlösung bei Hilfsbeweisanträgen und Nachschieben von Ablehnungsgründen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 161
  • NStZ-RR 2010, 133
  • StV 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Zwar kann der Vorsitzende nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen (vgl. BGHSt 51, 333, 344; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08).

    Besteht nach der Überzeugung des Gerichts aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Substantiierung kein nachvollziehbarer Anlass für die Überschreitung der gesetzten Frist, so darf es - falls nicht die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO zur Beweiserhebung drängt - grundsätzlich davon ausgehen, dass mit dem Antrag nur die Verzögerung des Verfahrens bezweckt wird (BGHSt 51, 333, 344).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Zwar kann der Vorsitzende nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen (vgl. BGHSt 51, 333, 344; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Die in der Revisionsbegründungsschrift mit der Ordnungsnummer I.14 bezeichnete Rüge ist zudem schon unzulässig im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil sich der Hilfsbeweisantrag auf eine polizeiliche Vernehmung des Mitangeklagten A. bezieht, ohne dass deren Inhalt von der Revision mitgeteilt wird (vgl. BGHSt 40, 3, 5).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06

    Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).

    Doch enthebt dies das Gericht auch bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist gestellt sind, nicht von der Pflicht, über diese in der gesetzlich vorgesehenen Weise zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, aaO).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Gebietet daher die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit, einem Beweisantrag in der Sache nachzugehen, darf er nicht wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592, 593 (Rn. 18), 594 (Rn. 26); BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgrundsatz in lang dauernden Großverfahren

    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH, NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BGH, 24.01.2013 - 3 StR 477/12

    Teileinstellung; Nachholen der Festsetzung von Einzelstrafen

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass es bei Tatserien ratsam ist, bereits im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung einheitliche Ordnungsnummern für die einzelnen Taten zu vergeben, um die Nachvollziehbarkeit des Urteils - auch für das Tatgericht selbst - zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, wistra 2010, 67 f. mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 557/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Hilfsbeweisantrag

    Soweit die Revision rügt, ein Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Glaubwürdigkeitsgutachtens sei in den Urteilsgründen nicht beschieden worden, schließt der Senat ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler aus (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161, 162 mwN).
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