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   BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76   

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https://dejure.org/1976,234
BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76 (https://dejure.org/1976,234)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1976 - 1 StR 166/76 (https://dejure.org/1976,234)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76 (https://dejure.org/1976,234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen Vernehmung - Benachrichtigung von der richterlichen Vernehmung - Vernehmung eines Richters als Zeuge - Teilnahme des Beschuldigten oder seines Verteidigers an einer während des Ermittlungsverfahrens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 168 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 332
  • NJW 1976, 1546
  • NJW 1976, 2029 (Ls.)
  • MDR 1976, 682
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
    Daß beide Fälle gleichzubehandeln sind, ergibt sich schon aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 103 GG als Grundrecht gewährleistet und auch in Art. 6 MRK enthalten ist; danach dürfen gerichtliche Entscheidungen nur auf Grund von Tatsachen und Beweisergebnissen ergehen, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 6, 12; 7, 278).
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
    Dabei war für den alten Rechtszustand allgemein - z.B. auch für den Bereich des § 224 StPO - anerkannt, daß eine Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflicht gegenüber Anwesenheitsberechtigten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse durch Verlesung zumindest dann hinderte, wenn der Betroffene der Verlesung in der Hauptverhandlung widersprach (RGSt 52, 86; 58, 90; BGHSt 1, 284; 9, 24; BGH NJV 1952, 1426; Kleinknecht/Müller, StPO 4. Aufl. § 251 Anm. 3 a; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 244 Anm. 6; Kohlhaas in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 193 Anm. 11).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
    Dabei war für den alten Rechtszustand allgemein - z.B. auch für den Bereich des § 224 StPO - anerkannt, daß eine Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflicht gegenüber Anwesenheitsberechtigten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse durch Verlesung zumindest dann hinderte, wenn der Betroffene der Verlesung in der Hauptverhandlung widersprach (RGSt 52, 86; 58, 90; BGHSt 1, 284; 9, 24; BGH NJV 1952, 1426; Kleinknecht/Müller, StPO 4. Aufl. § 251 Anm. 3 a; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 244 Anm. 6; Kohlhaas in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 193 Anm. 11).
  • RG, 12.02.1924 - IV 39/24

    Dürfen im Vorverfahren aufgenommene Protokolle gemäß § 250 Abs. 2 StPO. nur dann

    Auszug aus BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
    Dabei war für den alten Rechtszustand allgemein - z.B. auch für den Bereich des § 224 StPO - anerkannt, daß eine Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflicht gegenüber Anwesenheitsberechtigten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse durch Verlesung zumindest dann hinderte, wenn der Betroffene der Verlesung in der Hauptverhandlung widersprach (RGSt 52, 86; 58, 90; BGHSt 1, 284; 9, 24; BGH NJV 1952, 1426; Kleinknecht/Müller, StPO 4. Aufl. § 251 Anm. 3 a; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 244 Anm. 6; Kohlhaas in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 193 Anm. 11).
  • RG, 15.02.1918 - IV 30/18

    Muß das Gericht vor Verlesung der Aussage eines wegen Abwesenheit im Felde durch

    Auszug aus BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
    Dabei war für den alten Rechtszustand allgemein - z.B. auch für den Bereich des § 224 StPO - anerkannt, daß eine Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflicht gegenüber Anwesenheitsberechtigten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse durch Verlesung zumindest dann hinderte, wenn der Betroffene der Verlesung in der Hauptverhandlung widersprach (RGSt 52, 86; 58, 90; BGHSt 1, 284; 9, 24; BGH NJV 1952, 1426; Kleinknecht/Müller, StPO 4. Aufl. § 251 Anm. 3 a; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 244 Anm. 6; Kohlhaas in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 193 Anm. 11).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber auch nicht darüber entschieden, ob die Verletzung der durch das Gesetz vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3393) eingeführten allgemeinen Benachrichtigungspflicht nach § 168 c Abs. 5 StPO ein Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BGHSt 26, 332); ebenso hat es sich bezüglich der Frage verhalten, ob und in welchem Umfang Erkenntnisse verwertet werden dürfen, die unter Verstoß gegen die §§ 100 a, 100 b StPO (eingefügt durch Gesetz vom 13. August 1968, BGBl. I. S. 949) gewonnen worden sind.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO soll verhindern, dass im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass der Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluss zu nehmen (vgl. BGHSt 26, 332 ; BGH, NJW 2003, S. 3142 ).

    Rechtfertigungsbedürftig erscheint dies vor allem auch deshalb, weil sowohl das Ergebnis als auch die Begründung der Entscheidung vom 24. Juli 2003 durch die mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76 -, BGHSt 26, 332 (335) getroffene Grundsatzentscheidung zur ratio legis des § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO und nicht zuletzt auch durch die wertsetzende Bedeutung des Anspruchs des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und auf verfahrensrechtliche Waffengleichheit im Strafprozess weithin vorgezeichnet erscheinen.

  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Sie soll verhindern, dass im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass der vernommene Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluss zu nehmen (BGHSt 26, 332, 334).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Zur Frage, ob einem Zeugen Vorhalte aus einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht werden dürfen, wenn diese unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht des § 168 c Abs. 5 StPO zustande gekommen ist (im Anschluß an BGHSt 26, 332; 31, 140).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 26, 332, 334/335 bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ein Verwertungsverbot bezüglich der Aussage vor dem Ermittlungsrichter angenommen mit der Folge, daß auch eine zeugenschaftliche Vernehmung des Richters über den Inhalt der Aussage ausgeschlossen ist.

    Ein solches Verwertungsverbot hat der 2. Strafsenat unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 332, 335 damit begründet, daß es ein nicht verständlich zu machendes Ergebnis wäre, wenn der Weg über die Vernehmung des Ermittlungsrichters versperrt wäre, der über einen Vorhalt an den Zeugen selbst jedoch offen bliebe (BGH a.a.O. S. 144).

    Gegen die Erwägung, die BGHSt 26, 332 tragenden Gründe auf den in BGHSt 31, 140 entschiedenen Fall zu übertragen, könnte immerhin eingewandt werden: Wäre der Zeuge vor der Hauptverhandlung verstorben oder könnte er aus einem anderen Grunde in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden, so hätte die fehlerhafte richterliche Niederschrift, weil sie einer Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung gleichsteht (vgl. BGHSt 22, 118, 120), nach Maßgabe des § 251 Abs. 2 StPO sogar zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen werden dürfen.

    Diese möglichen Bedenken gegen die in BGHSt 31, 140 vertretene Auffassung gelten für den in BGHSt 26, 332 entschiedenen Fall gerade nicht.

    Die Benachrichtigungspflicht des § 168 c Abs. 5 StPO soll, wie sich aus der in BGHSt 26, 332 dargelegten Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ergibt, der Aussage lediglich die (höhere) prozeßrechtliche Qualität einer richterlichen Aussage sichern.

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    § 168 c Abs. 5 Satz 1 StPO soll verhindern, daß im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne daß der Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluß zu nehmen (BGHSt 26, 332, 335).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Zwar unterliegt eine unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht durchgeführte richterliche Vernehmung in der Hauptverhandlung einem Verwertungsverbot, das nicht nur die Verlesung des Protokolls gemäß § 251 Abs. 1 StPO, sondern auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage verbietet (vgl. BGHSt 26, 332, 335; 31, 140, 144).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Ein Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht nach § 168c Abs. 5 StPO hat zur Folge, daß die Vernehmungsniederschrift ohne Einverständnis des Angeklagten und seines Verteidigers nicht als richterliches Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden darf (BGHSt 26, 332 ff.; BGHSt 31, 140, 144).

    Die Entscheidungen des 1. und 2. Strafsenats (BGHSt 26, 332 und BGHSt 31, 140) und die lediglich referierende Entscheidung des Senats (BGHSt 38, 214, 219) würden nicht entgegenstehen.

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht nicht nur einer Verlesung der richterlichen Vernehmungsniederschrift entgegensteht, sondern auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage hindert, weil es nicht auf die Art der Verwertung des fehlerhaft gewonnenen Beweisergebnisses ankommen könne (BGHSt 26, 332, 335).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97

    Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer

    Soweit der Angeklagte rügt, er sei von den beiden richterlichen Vernehmungen des Zeugen A. W. am 15. und 24. August 1995 entgegen § 168c Abs. 2, 5 S. 1 StPO nicht benachrichtigt worden, folgt aus dem Verfahrensverstoß im vorliegenden Fall kein Verbot der Verwertung der Aussage des über den Inhalt der Angaben des Zeugen W. vernommenen Ermittlungsrichters, denn vom Angeklagten und seinem Verteidiger wurde in der Hauptverhandlung - wie die Revision selbst vorträgt - ein Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage nicht erhoben (vgl. BGHSt 26, 332, 334/335; BGH NStZ 1987, 132, 133 und Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 insoweit in BGHSt 42, 86 ; Wache in KK/StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14

    Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des

  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 409/88

    Verwertung der rechtsfehlerhaft erlangten Aussage des Angeklagten - Unterlassen

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

  • LG Waldshut-Tiengen, 09.10.2013 - 1 Qs 68/13

    Richterliche Vernehmung, Zeuge, Ausschluss, Beschuldigter, Gründe

  • OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
  • BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens der Benachrichtigung eines Beschuldigten

  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76

    Verlesung einer Zeugenvernehmung bei vorheriger Vernehmung des Zeugen unter

  • BayObLG, 08.10.1984 - RReg. 4 St 200/84

    Verlesung; Protokoll; Österreich; Fremde Rechtsordnung; Zeugenvernehmung;

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 330/78

    Voraussetzungen einer schweren seelischen Abartigkeit - Auseinanderfallen von

  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76

    Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender

  • BayObLG, 14.03.1977 - RReg. 4 St 38/77

    Richterliche Zeugenvernehmung ohne Benachrichtigung des Beschuldigten

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76

    Fehlende Anwesenheit des Verteidigers bei der richterlichen Vernehmung einer

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