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   BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83   

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https://dejure.org/1983,325
BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
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Sirius

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung von Tötungstäterschaft und Selbstmordteilnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 25 Abs. 1, §§ 211, 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    "Siriusfall" - Grenze zwischen einer Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Beihilfe zur Selbsttötung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung - Strafbare Tötungstäterschaft - Selbsttötungsteilnahme - Suizid - Täuschung - Vornahme der Tötung

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Sirius-Fall - versuchter Mord oder strafloser Suizid?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Sirius-Fall - versuchter Mord oder strafloser Suizid?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sirius-Fall: BGH zur Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme an Selbsttötung

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Deliktisches Minus auf Ebene der Tatbestandsmäßigkeit 1 - Das tatbestandslos handelnde Werkzeug (Sirius-Fall, BGHSt 32, 38)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Sirius Fall”

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Lehrbuchfall "Sirius": Katholische Hilfsargumente gegen E.T. vor Gericht

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Siriusfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 38
  • NJW 1983, 2579
  • MDR 1983, 944
  • NStZ 1984, 357 (Ls.)
  • NStZ 1984, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    aa) Notwendige Bedingung einer Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts in mittelbarer Täterschaft in Konstellationen der Selbsttötung ist, dass derjenige, der allein oder unter Mitwirkung eines Dritten Hand an sich anlegt, unfrei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.).

    Ein Begehen der Tat durch Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst setzt daher voraus, dass dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Der Selbsttötungsentschluss kann auch dann mangelbehaftet sein, wenn er auf Zwang, Drohung oder Täuschung durch den Täter beruht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; vom 3. Dezember 1985 - 5 StR 637/85, JZ 1987, 474; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., Vor § 211 Rn. 13b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 216 Rn. 22).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab (vgl. BGHSt 32, 38, 42).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Anders liegen dagegen die Fälle der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann, die regelmäßig dann straflos sind, wenn der Hintermann nicht noch aus einem darüber hinausgehenden Grund die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung ausübt (vgl. BGHSt 32, 38ff., Rn. 14 in juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 106ff.).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    (1) Eine Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst kann unter anderem gegeben sein, wenn dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168 und vom heutigen Tag - 5 StR 132/18; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Der Selbsttötungsentschluss kann auch dann mangelbehaftet sein, wenn er auf Zwang, Drohung oder Täuschung durch den Täter beruht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; vom 3. Dezember 1985 - 5 StR 637/85, JZ 1987, 474; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., Vor § 211 Rn. 13b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 216 Rn. 22).

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Bei einer arglistigen Täuschung schließt indes nicht jeder, sondern nur ein wesentlicher, für die Entscheidung zur Verletzung des Rechtsguts entscheidender, rechtsgutsbezogener Motivirrtum die Freiverantwortlichkeit aus (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; BGH, Urteil vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; Eser/Sternberg-Lieben, a.a.O., vor § 211 Rn. 36 und § 216 Rn. 8; Lackner/Kühl, a.a.O., vor § 211 Rn. 13b; Saliger, a.a.O., S. 148; a.A. MünchKomm-StGB/Schneider, a.a.O., § 216 Rn. 22; Rönnau, Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht, 2001, S. 430 ff.; Mitsch JuS 1995, 880; LK- Schünemann, 12. Aufl., § 25 Rn. 107).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Deren Grundsätze werden von der Rechtsprechung auch herangezogen, soweit eine ausschließlich von dem Beteiligten ausgehende Gefährdung, wie sie etwa bei einer durch Täuschung bewogenen Vornahme der Tötungshandlung (vgl. BGHSt 32, 38, 41 f.) oder beim Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten mit einem gesunden Menschen entsteht, zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 36, 1, 17 f.; BayObLG …

    Letzteres wäre angesichts der eigenhändigen Ausführung der Gefährdungshandlungen durch den Angeklagten nur anzunehmen, falls der Lebensmüde den Angeklagten über das zum Tode führende Geschehen getäuscht und ihn mit Hilfe des hervorgerufenen Irrtums zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht hätte (vgl. BGHSt 32, 38, 41 zur spiegelbildlichen Situation einer Täuschung des sich selbst Tötenden; vgl. auch OLG Nürnberg NJW 2003, 454 f.).

  • LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15

    Falsche Verdächtigung: Bestimmung einer anderen Person zur Selbstbezichtigung

    Vielmehr ist in Fällen der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann dessen Strafbarkeit wegen mittelbarer Täterschaft nur dann gegeben, wenn er die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung tatsächlich aufgrund bestimmter Umstände ausübt (vgl. BGHSt 32, 38; Schünemann, a.a.O., § 25, Rdn. 106ff.; Heine/Weißer a.a.O., § 25, Rdn. 10ff).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke a.a.O.).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NJW 1983, 462 ; NJW 1983, 2579 ; NJW 1984, 931; BGH JZ 1987, 474; BGH NJW 1989, 912; BGH NStZ 1989, 370).
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