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   BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96   

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BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,1406)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 1 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,1406)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,1406)
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§§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in dubio pro reo;

§§ 211, 212, 26 StGB, Konkretheit, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsdelikt - Anstifter - Heimtückische Tatbegehung - Zurechenbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25, § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 434
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Dafür sind der Grad des eigenes Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr maßgeblich (vgl. auch BGH StV 1981, 275, 276; BGHSt 28, 346, 348 f.) [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78].
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Die Annahme von Mittäterschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in wertender Betrachtung der festgestellten Tatsachen zu prüfen (vgl. BGH GA 1984, 287; weitere Nachweise bei Roxin aaO. Rdn. 26; Cramer in Schönke/Schröder, StGB § 25 Rdn. 87 ff.).
  • BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81

    Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Dafür sind der Grad des eigenes Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr maßgeblich (vgl. auch BGH StV 1981, 275, 276; BGHSt 28, 346, 348 f.) [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78].
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Richtig ist zwar die Annahme des Landgerichts, daß Anstiftung nur in Betracht kommt, wenn ein Tatbeteiligter den Vorsatz hat, einen anderen zu einer bestimmten Tat zu veranlassen (BGHSt 34, 63 ff. mit Anm. Herzberg JuS 1987, 617 ff. und Roxin JZ 1986, 908 ff.; für den Gehilfenvorsatz: BGH, Urt. vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96 - BayObLG JR 1992, 427 mit Anm. Wolf).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 09.05.1995 - 1 StR 94/95

    Vergewaltigung - Minder schwerer Fall - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Den Zumessungserwägungen ist zu entnehmen, daß die Strafkammer die dem Tatrichter obliegende Gesamtbetrachtung unter Heranziehung aller Umstände, die für die Wertung der Tat der Angeklagten und ihrer Persönlichkeit in Betracht kommen, vorgenommen und die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander nach pflichtgemäßem Ermessen abgewogen hat (vgl. BGH, Urt. vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
    Richtig ist zwar die Annahme des Landgerichts, daß Anstiftung nur in Betracht kommt, wenn ein Tatbeteiligter den Vorsatz hat, einen anderen zu einer bestimmten Tat zu veranlassen (BGHSt 34, 63 ff. mit Anm. Herzberg JuS 1987, 617 ff. und Roxin JZ 1986, 908 ff.; für den Gehilfenvorsatz: BGH, Urt. vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96 - BayObLG JR 1992, 427 mit Anm. Wolf).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Dafür sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr maßgeblich (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 m. w. N.).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Dafür sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr maßgeblich (BGH NStZ 1982, 243; 1990, 130; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Damit kommen zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, sodass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der für diesen günstigeren Gestaltung - der Beihilfe - auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434-435, - zitiert nach juris. Vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. August 2011, Az.: 4 StR 369/11 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15

    Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine

    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugstaten stünde zwar nicht entgegen, dass der Angeklagte S. keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern jeweils (lediglich) Kreditnehmer beschafft und diese an die Angeklagte G. verwiesen bzw. sie dorthin gebracht hat; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert auch nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann auch eine Mitwirkung im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandsmäßigen Handelns genügen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht in jedem Fall eine Mitwirkung am Kerngeschehen; sie kann vielmehr auch durch eine nicht ganz untergeordnete Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden, sofern der Tatbeitrag sich nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt (BGH, Urteile vom 26. April 1990 - 4 StR 143/90, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 4; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB (Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 66; Hoyer in SKStGB § 30 Rdn. 54; für den Anstiftervorsatz BGHSt 34, 63, 66; BGH NStZ 1996, 434).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auch erweist sich die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhende Auffassung des Schwurgerichts als rechtsfehlerfrei, die Angeklagten hätten hinsichtlich des zutreffend angenommenen Mordmerkmals der Heimtücke den jeweils erforderlichen Beteiligtenvorsatz gehabt (vgl. BGHR StGB § 26 Vorsatz 2).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00

    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft;

  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03

    Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 458/00

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Vermögensverfügung; Gewahrsamslockerung

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

  • LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12

    Beihilfe zum Mord durch Unterlassen

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung -

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 803/96

    Ablehnung einer Revision mangels Rechtsfehler

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