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   BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54   

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BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54 (https://dejure.org/1954,4318)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1954 - 1 StR 178/54 (https://dejure.org/1954,4318)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1954 - 1 StR 178/54 (https://dejure.org/1954,4318)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.

    An dieser Feststellung war das Landgericht auch nicht dadurch gehindert, dass das Mädchen schon vor dem Vorkommnis mit dem Angeklagten über geschlechtliche Dinge, insbesondere auch über den Geschlechtsverkehr, Bescheid wusste und sich durch unzüchtiges Fingerspiel vor einer Landarbeiterin sowie durch das von dem Angeklagten angehörte Gespräch mit einem Schulmädchen über "Kindermachen" und ähnliche geschlechtliche Dinge als sittlich verdorben erwiesen hatte; denn aus alledem ergibt sich noch nichts dafür, dass die Erika M. bei ihrem kindlichen Alter bereits die geistige und sittliche Reife besessen hat, um den Wert der weiblichen Geschlechtsehre und die Bedeutung ihrer Preisgabe hinreichend zu erkennen (u.a. RGSt 75, 179; ferner RG JW 1931, 1365 Nr. 27; HRR 1937 Nr. 768; 1938 Nr. 777).

    Darauf, ob das Mädchen das Verhalten des Angeklagten als Beleidigung empfunden hat, kann es entgegen der Annahme der Revision nicht ankommen (u.a. RGSt 70, 245, 250; 71, 349, 350; 75, 179, 183).

  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.

    Darauf, ob das Mädchen das Verhalten des Angeklagten als Beleidigung empfunden hat, kann es entgegen der Annahme der Revision nicht ankommen (u.a. RGSt 70, 245, 250; 71, 349, 350; 75, 179, 183).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Hier hat das Landgericht aber, wie erwähnt, ausdrücklich festgestellt, dass die Erika M., die in Wahrheit überhaupt erst 13 3/4 Jahre alt war, auf den Angeklagten einen primitiven Eindruck - also nicht den eines geistig voll ausgereiften Mädchens von 16 Jahren - gemacht hat, Hätte der Angeklagte etwa irrigerweise geglaubt, dass auch die Einwilligung eines solchen Mädchens in den Vollzug des Geschlechtsverkehrs beachtlich sei, so könnte es sich dabei höchstens am einen vermeidbaren und daher für die Schuldfrage bedeutungslosen Verbotsirrtum gehandelt haben (vgl BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 222/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.
  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.
  • RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36

    Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter,

    Auszug aus BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
    Darauf, ob das Mädchen das Verhalten des Angeklagten als Beleidigung empfunden hat, kann es entgegen der Annahme der Revision nicht ankommen (u.a. RGSt 70, 245, 250; 71, 349, 350; 75, 179, 183).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    In einem solchen Falle ist § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB nicht anwendbar (Urt des Bundesgerichtshofs 1 StR 178/54 vom 15. Dezember 1954 - BB 1955, 110 - sowie die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 19.01.1966 - 2 StR 474/65

    Bestehen einer Tateinheit zwischen Beleidigung und Verführung Minderjährige -

    Hiervon geht insbesondere auch die bereits erwähnte Entscheidung BGHSt 8, 357 aus (vgl. ferner die nicht veröffentlichten Urteile vom 8. Juli 1952 - 1 StR 222/52 -, 27. Oktober 1953 - 1 StR 472/53 -, 6. April 1954 - 5 StH 80/54 -,17. Dezember 1954 - 1 StR 178/54 -, 13. Oktober 1955 - 1 StR 359/55 -, 10. Januar 1956 - 5 StR 386/55 -, 20. Februar 1959 - 2 StR 18/59 -, 13. Dezember 1960 - 5 StR 355/60 - und 13. März 1962 - 5 StR 39/62 -).
  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines

    Das ist bei einem noch nicht 14 Jahre alten Mädchen in aller Regel zu verneinen (BGH Urt. v. 17. Dezember 1954 - 1 StR 178/54).
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