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   BGH, 15.01.1952 - 1 StR 18/50   

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BGH, 15.01.1952 - 1 StR 18/50 (https://dejure.org/1952,5615)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1952 - 1 StR 18/50 (https://dejure.org/1952,5615)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1952 - 1 StR 18/50 (https://dejure.org/1952,5615)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Ulm, 29.08.1958 - Ks 2/57

    Einsatzkommandos Tilsit

    Die Spruchgerichte wären im übrigen auch rechtlich nicht in der Lage gewesen, die den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden Erschiessungen der Juden und Kommunisten einzubeziehen, auch wenn diese in den Spruchgerichtsverfahren erörtert worden wären (vgl. Urteil des BGH vom 15.1.1957 - 1 StR 18/50 - in Lindenmaier/Möhring Nr. 1 zu Art. 103 GG und OGHBZ, Urteil vom 15.2.1949 in NJW 1949 S. 357).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    nicht nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt worden seien, auf BGHSt 11, 213 und zur Rüge desselben Angeklagten, daß das Schwurgericht gegen Art. 103 Abs. 3 GG verstoßen habe, auf die Entscheidungen BGHSt 3, 110, 113 [BGH 08.07.1952 - 1 StR 123/51] und BGH 1 StR 18/50 vom 15.1.1952 LM 1 zu Art. 103 GG verwiesen.
  • BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62

    Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der

    Das Verbot der Doppelbestrafung, wie es Art. 103 Abs. 3 GG vorsieht, greift daher nicht Platz, wie auch schon der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteile v. 15.1.1952 - 1 StR 18/50 - in LM Nr. 1 zu Art. 103 GG , vom 27.1.1953 - 2 StR 20/50 - und vom 3.9.1953 - 5 StR 221/53 -).

    Die Behauptung des Verteidigers, die Verneinung der Tatidentität in dem Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 18/50 - beruhe nur auf der Verschiedenheit der Tatzeiten, ist unrichtig.

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auch wenn im Spruchgerichtsverfahren die Mitwirkung des Angeklagten an den jetzt zur Aburteilung stehenden Häftlingsmisshandlungen erörtert worden sein sollte, wäre die Strafklage nicht verbraucht - BGH Urteil vom 15. Januar 1952 1 StR 18/50 -.
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Diese Auffassung wird auch von dem Bundesgerichtshof vertreten (BGH, Urteil vom 15.1.1952 - 1 StR 18/50 - bei L/M Nr. 1 zu Art. 103 Abs. 3 GG sowie Urteil vom 3.9.1953 - 5 StR 221/53 -).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 79/53

    Rechtsmittel

    Die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 StGB ist nur zulässig, wenn das Urteil, das die einzubeziehende Strafe erkannt hat, im Zeitpunkt der Bildung der Gesamtstrafe rechtskräftig ist (BGH 1 StR 18/50 vom 15. Januar 1952; 3 StR 953/51 vom 6. Dezember 1951).
  • BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/50

    Rechtsmittel

    Die strafschärfende Verwertung der Mißhandluhgen durch das Spruchgericht ändert nichts daran, dass das nur als Strefzumessungrund bewertete Verhalten nicht Gegenstand der Verfolgung im Spruchgerichtsverfahren geworden ist (BGH 1 StR 18/50 vom 15. Januar 1952).
  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 151/58

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum sechsfachen Totschlag sowie wegen

    Demgegenüber hat sich das Schwurgericht mit Recht dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Januar 1952 (1 StR 18/50 - LM GG Art. 103 Nr. 1) angeschlossen.
  • BGH, 22.02.1952 - 2 StR 100/50

    Rechtsmittel

    Hieran wird durch den Umstand, dass das Urteil des Spruchgerichts Ausführungen über die Mitwirkung des Angeklagten bei Misshandlungen von politischen Gefangenen enthält, nichts geändert (vgl. BGH Urt. v 15.1.1952 -1 StR 18/50, OGHSt Bd 1, 293).
  • BGH, 06.03.1956 - 2 StR 456/55

    Rechtsmittel

    Selbst wenn dies zuträfe, wäre ein Verbrauch des Strafklagerechts nicht eingetreten (OGHSt 1, 293 ff; BGH Urt vom 15. Januar 1952 - 1 StR 18/50 - LM GrundG Art. 103 Abs. 3).
  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53

    Rechtsmittel

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