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   BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98   

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BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250 Abs. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2914
  • NStZ 1998, 462 (Ls.)
  • StV 1998, 422
  • StV 1999, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98
    Das ist bei einer Gesetzesänderung nach dem tatrichterlichen Urteil vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (BGHSt 20, 77).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 147/98

    Anwendung des milderen Gesetzes bei § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98
    Es kann sich daher bei den zur Tatausführung verwendeten "Pistolen" auch um Spielzeug- oder Pistolenattrappen gehandelt haben, Die Verwendung solcher Gegenstände erfüllt nicht den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF, der bei einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gegenüber dem alten Recht nicht das mildere Gesetz ist (BGH, Beschl. vom 7. April 1998 - 1 StR 147/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Er hat dabei jedoch ausdrücklich offengelassen, ob dies auch gilt, wenn der Täter mit einer echten, aber ungeladenen Schußwaffe droht und diese dadurch "verwendet" (Beschl. v. 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

    Solche Gegenstände fallen ebenfalls nicht unter den Waffenbegriff des § 250 StGB n.F. (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auf diese Definition hat der Bundesgerichtshof in zu § 250 StGB n.F. ergangenen Entscheidungen verwiesen (vgl. z.B. BGHSt 45, 249, 250; BGH StV 1999, 92; BGH NStZ 1999, 135; BGH NStZ 1999, 301; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Allerdings ist dieser Begriff in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 486).

    Beschlüsse vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 - und vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 und 1 StR 185/98).

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Daß der Gesetzgeber diese Abstufung zwischen objektiv gefährlichen und objektiv ungefährlichen Tatmitteln gewollt hat, läßt sich im übrigen mit seiner ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien erklärten Zielsetzung vereinbaren, bloße Spielzeugpistolen oder Pistolenattrappen, die beim Opfer nach dem Willen des Täters eine subjektive Zwangswirkung haben sollen, lediglich als "Werkzeug oder Mittel" im Sinne des Auffangtatbestands des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB nF einzustufen und damit letztlich der diesbezüglich verbreiteten Annahme minder schwerer Fälle für die Zukunft entgegenzuwirken (vgl. Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. November 1997, BT-Drucks. 13/9064 S. 18; BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies kann schon bei der ersten Tat der Fall sein, die ins Auge gefasst ist (BGH, Urt. v. 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2914; Urt. v. 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Der gegenüber dem § 250 Abs. 1 StGB a.F. mildere Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. wurde danach gerade auch für den Fall geschaffen, daß der Täter beim Raub oder der räuberischen Erpressung, wie hier, eine nicht funktionsfähige Schußwaffe mit sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915; 1998, 3130).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Denn Gewerbsmäßigkeit wird durch ein subjektives Moment begründet, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

    Dass die Kammer lediglich eine Tat dieser Art festgestellt hat, steht dem nicht entgegen, da Gewerbsmäßigkeit durch ein subjektives Moment begründet wird, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Entgegen der Auffassung der Kammer erfüllt eine Spielzeugpistole nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung des 6. StrRG, vielmehr greift der mildere (und mithin gem. § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende) § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. ein (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 = StV 1998, 4221 Boetticher/Sander NStZ 1999, 292).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98

    Verwendung einer Scheinwaffe - Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs -

    Zwar erfüllt das Verhalten des Angeklagten, soweit es sich auf die Verwendung einer Scheinwaffe bezieht, den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98), der bei einer Strafdrohung von Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren im Verhältnis zum alten Recht das mildere Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt.
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98

    Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine

    Allerdings ist der Begriff der Waffe in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 485 , 486).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98

    Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem

  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00

    Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug;

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00

    Fehlerhafte Strafzumessung

  • AG Kassel, 08.12.2015 - 263 Ls 1620 Js 8306/15

    Scheinwaffen als taugliche Tatmittel einer schweren räuberischen Erpressung.

  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 137/98

    Sachbeschädigung als mitbestrafte straflose Nachtat gegenüber dem

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 153/98

    Änderung des Raubtatbestands; Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB;

  • BGH, 03.07.1998 - 2 StR 246/98

    Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 642/98

    Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Anderes gefährliches Werkzeug; Waffe;

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99

    Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 566/98

    Schreckschußwaffe als Waffe oder gefährliches Werkzeug

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 209/98

    Berichtigung eines Schuldspruches

  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 326/98

    Einordnung einer Scheinwaffe als Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 205/98

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumnis der Revisionfrist - Einsatz

  • BGH, 17.06.1998 - 3 StR 243/98

    Verwerfung der Revision - Schwergewicht des Unrechtsgehalts einer Tat auf

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

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