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   BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51   

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https://dejure.org/1951,1028
BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51 (https://dejure.org/1951,1028)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1951 - 1 StR 191/51 (https://dejure.org/1951,1028)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 (https://dejure.org/1951,1028)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1951, 687
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Heimtückisches Verhalten gegenüber einem schutzbereiten Dritten setzt nicht voraus, daß der Täter dessen Arglosigkeit herbeiführt; es genügt, daß er sie ausnutzt (im Anschluß an BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

    Er sieht von besonderen Sicherungsmaßnahmen für die Zeit seines Schlafens ab, wenn und weil er demjenigen vertraut, der seinen Schlafraum teilt oder sonst zu ihm Zutritt hat (vgl BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

    Es ist anerkannt, daß der Täter gegenüber dem Opfer selbst heimtückisch handelt, wenn er dessen Arglosigkeit bewußt ausnutzt, ohne daß es darauf ankommt, ob er sie bewußt herbeigeführt oder bestärkt hat (vgl BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Diese vom Gesetz im § 211 dem niedrigen Beweggrunde gleichgestellte Begehungsweise der Tötung besteht in der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer durch den Täter (BGHSt 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 und 1 StR 675/51 vom 21. Dezember 1951, OGHSt 3, 75).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    (Im Anschluß an OGHSt 3, 75 und 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951.).

    An diesem Grundsatz, dem der Bundesgerichtshof schon in 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 beigetreten ist, ist festzuhalten.

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Dieses ist aber, wie in, der Rechtsprechung feststeht, nach der äusseren Tatseite schon dann gegeben, wenn das Opfer arglos und wehrlos dem unvermuteten Angriff des Täters ausgesetzt wird (u.a. OGHSt. 1, 87; 3, 73; BGHSt 2, 60; 2, 251 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]; BGH vom 16.1.1951 - 4 StR 58/50 -, NJW 1951, 204; vom 22.5.1951 - 1 StR 191/51 -, JR 1951, 687).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53

    Erhängung eines Soldaten wegen vorbereiteter Fahnenflucht sowie Bedrohung seiner

    Für den Begriff der heimtückischen Tötung genügt es, das der Täter die Wehrlosigkeit und Arglosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt; er braucht diese Lage nicht herbeigeführt oder verstärkt zu haben (BGH 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 LM Nr. 5 zu § 211 StGB).
  • BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Insofern ist die Sachlage anders als in den Falle, der Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs von 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - (LM StGB § 211 Nr. 5) war, auf das in der vom Schwurgericht angeführten Entscheidung BGHSt 8, 212, 218 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] verwiesen wird.
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 245/53

    Rechtsmittel

    Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht hervorgehobene Entscheidung des erkennenden Senats 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 (JR 1951, S 687) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67

    Abgrenzung von Totschlag zu Mord - Mordmerkmal der Heimtücke - Sachrüge im

    Daß er List, Falschheit oder Berechnung aufwendet, um an sein Opfer heranzukommen, also dessen Arg- und Wehrlosigkeit selbst herbeiführt, ist nicht notwendig (vgl. BGH Urt. v. 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - in LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGH Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62 -).
  • BGH, 16.08.1951 - 3 StR 493/51

    Anklage wegen heimtückischen Mordes aufgrund der Vergiftung des eigenen Kindes

    Der Täter braucht insbesondere die Arglosigkeit des Opfers nicht etwa bewusst herbeigeführt oder bestärkt zu haben (BGH 1 StR 191/51) auch ist kein besonderes planmässiges Vorgehen in dem Sinne erforderlich, dass der Täter über die bewusste Ausnutzung der Wehrlosigkeit und Arglosigkeit hinaus sich mit List, Verschlagenheit oder Berechnung an sein Opfer heranmacht.
  • BGH, 09.11.1954 - 5 StR 503/54

    Rechtsmittel

    Der festgestellte Sachverhalt stimmt in allen wesentlichen Einzelheiten mit dem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 22.5.1951 - 1 StR 191/51 - (LM Nr. 5 zu § 211 StGB) überein.
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