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   BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13   

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https://dejure.org/2013,23572
BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 25 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen Ermessens; Darlegungsanforderungen); Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (Präklusion: rechtzeitiges Vorbringen in der Hauptverhandlung); Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 StPO, § 4 StPO, § 222b StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung

  • Wolters Kluwer

    Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrügen - beim BGH kann man es lernen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren mit der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StV 2002, 578; vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07; BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 4 Rn. 15).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Denn im Falle einer erfolgten Aussetzung bedeutete dies den Abbruch der Verhandlung mit der Folge, dass später eine völlig neue, selbständige Hauptverhandlung stattfinden muss (vgl. hierzu Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 39; zur Fortsetzung vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Zum Vorliegen eines anderen Ausnahmegrundes für die Rügepräklusion nach § 338 Nr. 1 Halbsatz 2 StPO ist nichts vorgetragen (zur diesbezüglichen Vortragspflicht vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1990 - 5 StR 268/89, NJW 1990, 3219, 3220).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93, BGHR StPO § 261 Einlassung 5; vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08, NStZ-RR 2008, 350).
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 718/95

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Ob die Trennung hingegen zweckmäßig war, hat das Revisionsgericht anders als das Beschwerdegericht nicht zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1996 - 4 StR 718/95; vom 15. Februar 2001 - 3 StR 546/00, BGHR StPO § 4 Verbindung 16; Fischer aaO).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Zutreffend ist darauf abgestellt worden, dass für Schöffen keine anderen Maßgaben für die Unvoreingenommenheit gelten als bei Berufsrichtern, auch wenn es sich um schwierige Beweissituationen handelt (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 193 f.) und mithin eine Vorbefassung mit dem Sachverhalt durch Verurteilung eines Mittäters für sich genommen keinen Ablehnungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Zutreffend ist darauf abgestellt worden, dass für Schöffen keine anderen Maßgaben für die Unvoreingenommenheit gelten als bei Berufsrichtern, auch wenn es sich um schwierige Beweissituationen handelt (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 193 f.) und mithin eine Vorbefassung mit dem Sachverhalt durch Verurteilung eines Mittäters für sich genommen keinen Ablehnungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99).
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00

    Verbindung zusammenhängender Sachen; Feststellung von verminderter

  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05

    Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 66/12

    Entscheidung, den ersten Hauptverhandlungstag nicht mehr als nachverlegten

  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Selbst bei einer im gerichtlichen Verfahren erfolgten Trennung verbundener Strafsachen kann diese mit der Revision nur auf Ermessensmissbrauch hin überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Die Verfahrenstrennung kann auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin nur auf Ermessensmissbrauch geprüft werden (s. BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109; vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352, 353; vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StraFo 2002, 390, 391), also darauf, ob von dem Ermessen in einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1972 - NotZ 1/72, BGHZ 59, 274, 279).
  • OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18

    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über

    Während nach der einen Ansicht (BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 = NStZ-RR 2013, 352; Meyer-Goßner/Schmitt § 2 Rn. 13; KK-StPO/Scheuten § 2 StPO Rn. 15) das Beschwerdegericht - anders als das Revisionsgericht - die Ermessensentscheidung vollständig zu überprüfen hat, soll nach der anderen Auffassung (KG a.a.O. m.w.N; im Überblick: KK-StPO/Zabek § 305 Rn. 6 m.w.N.) eine Beschwerde ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt oder die Abtrennung auf Willkür beruht.
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