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   BGH, 27.04.1976 - 1 StR 201/76   

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https://dejure.org/1976,8434
BGH, 27.04.1976 - 1 StR 201/76 (https://dejure.org/1976,8434)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1976 - 1 StR 201/76 (https://dejure.org/1976,8434)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 (https://dejure.org/1976,8434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungserwägungen bei einem erheblich vermindert schuldfähigen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 314/81

    Erfordernis der Einbeziehung des Vorliegens verminderter Schuldfähigkeit in die

    Dagegen läßt das Urteil nicht erkennen, ob das Landgericht bei Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles sich bewußt war, daß auch die verminderte Schuldfähigkeit in den Kreis der hier anzustellenden Erwägungen einzubeziehen ist (vgl. BGHSt 16, 360; 21, 57; Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76, bei Holtz MDR 76, 813; Beschluß vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78, bei Holtz MDR 79, 105).
  • BGH, 17.01.1986 - 2 StR 710/85

    Revision wegen Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt - Ermittlungen

    Es kommt hinzu, daß der Tatrichter bei dem Angeklagten V. einen minder schweren Fall gemäß § 230 Abs. 2 StGB nicht angenommen hat, der schon wegen erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit möglich sein kann (BGH, Beschlüsse vom 27. April 1976 -1 StR 201/76 -, vom 19. April 1978 -4 StR 156/78 - und vom 31. Januar 1980 -4 StR 6/80 - sowie Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80 -).
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 734/82

    Anforderungen an eine umfassende Würdigung aller äußeren und inneren Tatumstände

    Insbesondere aber läßt der ausdrückliche Hinweis auf die Außerachtlassung des § 21 StGB im Rahmen dieser Erwägung befürchten, daß die Kammer entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; Urt. vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschlüsse vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz MDR 1976, 813 sowie vom 4. Oktober 1979 -4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104) die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht in ihre Überlegungen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, einbezogen hat.
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 15/79

    Anwendung des Sonderstrafrahmens des minder schweren Falles der Körperverletzung

    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer sich bewußt war, daß die verminderte Schuldfähigkeit statt zu einer solchen Strafmilderung zur Annahme eines minder schweren Falles und damit zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Sonderstrafrahmens nach § 226 Abs. 2 StGB berechtigte (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 542, Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz in MDR 1976, 813, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77).
  • BGH, 27.07.1978 - 4 StR 361/78

    Subsidiarität des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber dem

    Dem tritt der Senat bei und verweist noch auf BGH, Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz MDR 1976, 813.
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