Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6092
BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73 (https://dejure.org/1973,6092)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1973 - 1 StR 219/73 (https://dejure.org/1973,6092)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1973 - 1 StR 219/73 (https://dejure.org/1973,6092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,6092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).

    Sachgleichheit ist nicht ausnahmslos Tatgleichheit (RGSt 57, 275, 276; BGHSt 9, 193).

  • RG, 28.01.1936 - 1 D 920/35

    1. Ist von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wer vor und bei Erhebung

    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 59, 267, 268; 70, 161, 162).

    Er beschränkte sich nicht auf die allgemeine Leitungsfunktion, ohne vom Verfahren Kenntnis zu nehmen (vgl. RGSt 70, 161).

  • RG, 19.06.1925 - I 243/25

    1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum

    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).

    Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 59, 267, 268; 70, 161, 162).

  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Die Einheit der Hauptverhandlung bedingt, daß dieses Verfahren als eine Sache im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO anzusehen ist (vgl. BGHSt 14, 219, 222).
  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).
  • RG, 28.03.1923 - III 158/23

    Schließt die gegenüber einem Teilnehmer entfaltete Tätigkeit als Beamter der

    Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
    Sachgleichheit ist nicht ausnahmslos Tatgleichheit (RGSt 57, 275, 276; BGHSt 9, 193).
  • BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05

    Ausschluss vom Richteramt kraft Gesetzes (Tätigwerden als Beamter der

    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    § 22 Nr. 4 StPO umfaßt jede Art von amtlicher Tätigkeit, gleichgültig, ob der Beamte die Sache selbst bearbeitet oder eine von einem anderen Beamten entworfene Verfügung unterzeichnet oder abgezeichnet hat (BGH NJW 1952, 1149 Nr. 30; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    Maßgebend sind deshalb die Umstände des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    Deshalb erweitert sich der durch einen einzelnen Straffall begründete Ausschluß eines Richters von selbst auf sämtliche angeklagten Strafsachen (BGHSt 14, 219, 222; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen und bedingt damit, daß sogar bei durch gemeinsamen Eröffnungsbeschluß verbundenen Strafsachen das gesamte Verfahren von vornherein als eine Sache im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO anzusehen ist (BGHSt 14, 219, 222 zu § 22 Nr. 1 StPO; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 73).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als

    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht